Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen. Diese Förderung zielte darauf ab, deren gesellschaftspolitische Potenziale zu aktivieren und die Weiterentwicklung in seniorenrelevanten Bereichen voranzutreiben, insbesondere durch Zuschüsse für Veranstaltungen, Qualifizierungs- und Modellprojekte.
Einleitung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Projekte, die darauf abzielen, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern und ihre gesellschaftspolitischen Potenziale zu aktivieren. Die Förderung erfolgte als Zuschuss und trug zur Weiterentwicklung in seniorenrelevanten Themenbereichen bei.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtete sich an gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gebietskörperschaften mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel war es, die Potenziale älterer Menschen zu aktivieren und ihre Lebensqualität durch gezielte Projekte und Initiativen zu verbessern.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasste eine Vielzahl von Projekttypen im Seniorenbereich, von überregionalen Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu innovativen Modellprojekten. Bestimmte Ausgabenkategorien waren zuwendungsfähig, während andere, wie Honorare für hauptamtliche Mitarbeiter, ausgeschlossen waren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung betrug in der Regel maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, konnte jedoch in besonders begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 100 Prozent erhöht werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung galten spezifische Bedingungen und Anforderungen, darunter die Durchführung des Projekts in Mecklenburg-Vorpommern, die Kooperation mit lokalen Strukturen und der Einsatz geeigneter Fachkräfte. Zudem war ein Eigenbeitrag des Antragstellers erforderlich, und es gab Vorgaben zur Budgetgestaltung und zur Qualitätssicherung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfolgte über spezifische Vordrucke, die beim Landesamt für Gesundheit und Soziales erhältlich waren. Anträge für das Folgejahr konnten bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgte auf Basis des Ermessens der Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basierte auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich, erlassen vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung. Ergänzende Regelungen fanden sich in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Ältere Menschen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesamt für Gesundheit und Soziales