Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen. Diese Förderung zielte darauf ab, deren gesellschaftspolitische Potenziale zu aktivieren und die Weiterentwicklung in seniorenrelevanten Bereichen voranzutreiben, insbesondere durch Zuschüsse für Veranstaltungen, Qualifizierungs- und Modellprojekte.

Einleitung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Projekte, die darauf abzielen, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern und ihre gesellschaftspolitischen Potenziale zu aktivieren. Die Förderung erfolgte als Zuschuss und trug zur Weiterentwicklung in seniorenrelevanten Themenbereichen bei.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtete sich an gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gebietskörperschaften mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel war es, die Potenziale älterer Menschen zu aktivieren und ihre Lebensqualität durch gezielte Projekte und Initiativen zu verbessern.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasste eine Vielzahl von Projekttypen im Seniorenbereich, von überregionalen Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu innovativen Modellprojekten. Bestimmte Ausgabenkategorien waren zuwendungsfähig, während andere, wie Honorare für hauptamtliche Mitarbeiter, ausgeschlossen waren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung betrug in der Regel maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, konnte jedoch in besonders begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 100 Prozent erhöht werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung galten spezifische Bedingungen und Anforderungen, darunter die Durchführung des Projekts in Mecklenburg-Vorpommern, die Kooperation mit lokalen Strukturen und der Einsatz geeigneter Fachkräfte. Zudem war ein Eigenbeitrag des Antragstellers erforderlich, und es gab Vorgaben zur Budgetgestaltung und zur Qualitätssicherung.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfolgte über spezifische Vordrucke, die beim Landesamt für Gesundheit und Soziales erhältlich waren. Anträge für das Folgejahr konnten bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgte auf Basis des Ermessens der Bewilligungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basierte auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich, erlassen vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung. Ergänzende Regelungen fanden sich in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Ältere Menschen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

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