Allgemeine und politische Weiterbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt anerkannte Einrichtungen in freier Trägerschaft bei der Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Es ermöglicht die Schaffung von Bildungsangeboten, die zur Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens und zur Erhöhung der Qualität beitragen. Gefördert wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an anerkannte Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Das Hauptziel ist die Förderung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung, die zur Entwicklung des lebensbegleitenden Lernens und zur Qualitätssteigerung in diesem Bereich beitragen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und politischen Weiterbildung, von Seminaren und Workshops bis hin zu Online-Angeboten und Führungen. Die Förderung umfasst dabei die Planung, Organisation und Durchführung dieser Projekte und deckt die entsprechenden Personal- und Sachausgaben ab.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent der anfallenden Personal- und Sachausgaben betragen. Eine feste maximale Fördersumme pro Projekt ist nicht festgelegt, vielmehr orientiert sich die Unterstützung an den zuwendungsfähigen Kosten der durchgeführten Maßnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind bestimmte grundlegende Bedingungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich der kontinuierlichen Angebotsbereitstellung und der Ausrichtung an demokratischen Werten. Auch Kooperationen sind unter klaren Vereinbarungen möglich, und es gibt spezifische Anforderungen an die Budgetverwaltung und die öffentliche Kommunikation des Projekts.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und formgebunden bis zum 30. September für das Folgejahr eingereicht werden. Erforderlich sind detaillierte Pläne und Erklärungen, die bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, einzureichen sind. Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch einen Zuwendungsbescheid.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm zur allgemeinen und politischen Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf spezifischen Richtlinien und Gesetzen, die seine Gültigkeit und Anwendung regeln. Die maßgebliche Vorschrift wurde 2019 erlassen und trat Ende 2024 außer Kraft.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen

Begünstigte

Begünstigte:

Aus- & Weiterbildung, Kultur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zusätzliche Partner:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

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