Allgemeine und politische Weiterbildung
Dieses Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt anerkannte Einrichtungen in freier Trägerschaft bei der Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Es ermöglicht die Schaffung von Bildungsangeboten, die zur Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens und zur Erhöhung der Qualität beitragen. Gefördert wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an anerkannte Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Das Hauptziel ist die Förderung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung, die zur Entwicklung des lebensbegleitenden Lernens und zur Qualitätssteigerung in diesem Bereich beitragen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und politischen Weiterbildung, von Seminaren und Workshops bis hin zu Online-Angeboten und Führungen. Die Förderung umfasst dabei die Planung, Organisation und Durchführung dieser Projekte und deckt die entsprechenden Personal- und Sachausgaben ab.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent der anfallenden Personal- und Sachausgaben betragen. Eine feste maximale Fördersumme pro Projekt ist nicht festgelegt, vielmehr orientiert sich die Unterstützung an den zuwendungsfähigen Kosten der durchgeführten Maßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind bestimmte grundlegende Bedingungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich der kontinuierlichen Angebotsbereitstellung und der Ausrichtung an demokratischen Werten. Auch Kooperationen sind unter klaren Vereinbarungen möglich, und es gibt spezifische Anforderungen an die Budgetverwaltung und die öffentliche Kommunikation des Projekts.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und formgebunden bis zum 30. September für das Folgejahr eingereicht werden. Erforderlich sind detaillierte Pläne und Erklärungen, die bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, einzureichen sind. Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch einen Zuwendungsbescheid.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm zur allgemeinen und politischen Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf spezifischen Richtlinien und Gesetzen, die seine Gültigkeit und Anwendung regeln. Die maßgebliche Vorschrift wurde 2019 erlassen und trat Ende 2024 außer Kraft.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung, Kultur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Zusätzliche Partner:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern