Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie – KultFöRL M-V)
Diese Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern fördert ein breites Spektrum kultureller Vorhaben, von der Grundversorgung über landesweite Projekte bis hin zu herausragenden Initiativen. Das Programm ermöglicht die Unterstützung kultureller Einrichtungen und Projekte durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, wodurch die Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt und weiterentwickelt wird.
Wer wird gefördert
Diese Richtlinie richtet sich an juristische und natürliche Personen, die kulturelle Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die kulturelle Grundversorgung, überregionale sowie herausragende kulturelle Projekte und die Deckung laufender Basisausgaben kultureller Einrichtungen im Land zu unterstützen und das Landesinteresse an diesen Projekten zu sichern.
Was wird gefördert
Die Kulturförderrichtlinie M-V unterstützt eine breite Palette von kulturellen Vorhaben, die den kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Dies umfasst die Finanzierung von spezifischen Sektoren, die Erstattung von Projektkosten und die Förderung von Vorhaben in verschiedenen Entwicklungsstadien, von der kulturellen Bildung bis zur Bewahrung des Kulturerbes.
Art und Umfang der Förderung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Zuweisungen für kulturelle Projekte bereit, deren Umfang je nach Art des Vorhabens variiert. Die Förderhöhe ist an bestimmte Obergrenzen gebunden und kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Mindestförderbetrag von 3.000 Euro gilt. Die Projektlaufzeiten sind ebenfalls gestaffelt und betragen maximal 48 Monate für Basisausgaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung der Förderung sind bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung des Landesinteresses an den Projekten, die Einhaltung sozialer Standards sowie die finanzielle Beteiligung durch Eigenmittel und Dritte. Das Programm unterliegt spezifischen beihilferechtlichen Vorgaben und haushälterischen Regeln, die bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben zu beachten sind.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Kulturförderrichtlinie M-V ist klar strukturiert und erfordert die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen. Die Bewertung der Anträge erfolgt diskretionär durch das Ministerium, wobei die Einhaltung aller Vorgaben entscheidend für eine erfolgreiche Bewilligung ist. Die Auszahlung der Mittel erfolgt bedarfsgerecht, und die Verwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.
Rechtsgrundlage
Die Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ergänzend gelten übergeordnete haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU, welche den Rahmen für die rechtmäßige und effiziente Vergabe der Zuwendungen bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Maximal 70% der förderfähigen Ausgaben (überregionale Projekte); maximal 50% (herausragende Projekte); bis zu 30% der Personalausgaben (Musikschulen); mindestens 3.000 €.
Einsendeschluss:
01.10.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern