Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie – KultFöRL M-V)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Diese Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern fördert ein breites Spektrum kultureller Vorhaben, von der Grundversorgung über landesweite Projekte bis hin zu herausragenden Initiativen. Das Programm ermöglicht die Unterstützung kultureller Einrichtungen und Projekte durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, wodurch die Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt und weiterentwickelt wird.

Wer wird gefördert

Diese Richtlinie richtet sich an juristische und natürliche Personen, die kulturelle Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die kulturelle Grundversorgung, überregionale sowie herausragende kulturelle Projekte und die Deckung laufender Basisausgaben kultureller Einrichtungen im Land zu unterstützen und das Landesinteresse an diesen Projekten zu sichern.

Was wird gefördert

Die Kulturförderrichtlinie M-V unterstützt eine breite Palette von kulturellen Vorhaben, die den kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Dies umfasst die Finanzierung von spezifischen Sektoren, die Erstattung von Projektkosten und die Förderung von Vorhaben in verschiedenen Entwicklungsstadien, von der kulturellen Bildung bis zur Bewahrung des Kulturerbes.

Art und Umfang der Förderung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Zuweisungen für kulturelle Projekte bereit, deren Umfang je nach Art des Vorhabens variiert. Die Förderhöhe ist an bestimmte Obergrenzen gebunden und kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Mindestförderbetrag von 3.000 Euro gilt. Die Projektlaufzeiten sind ebenfalls gestaffelt und betragen maximal 48 Monate für Basisausgaben.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung der Förderung sind bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung des Landesinteresses an den Projekten, die Einhaltung sozialer Standards sowie die finanzielle Beteiligung durch Eigenmittel und Dritte. Das Programm unterliegt spezifischen beihilferechtlichen Vorgaben und haushälterischen Regeln, die bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben zu beachten sind.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Kulturförderrichtlinie M-V ist klar strukturiert und erfordert die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen. Die Bewertung der Anträge erfolgt diskretionär durch das Ministerium, wobei die Einhaltung aller Vorgaben entscheidend für eine erfolgreiche Bewilligung ist. Die Auszahlung der Mittel erfolgt bedarfsgerecht, und die Verwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Rechtsgrundlage

Die Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ergänzend gelten übergeordnete haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU, welche den Rahmen für die rechtmäßige und effiziente Vergabe der Zuwendungen bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal 70% der förderfähigen Ausgaben (überregionale Projekte); maximal 50% (herausragende Projekte); bis zu 30% der Personalausgaben (Musikschulen); mindestens 3.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

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