Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen unterstützt Vereine und Verbände, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreuen, durch Zuschüsse für nichtinvestive soziale Maßnahmen. Die Förderung zielt darauf ab, die Sachausgaben der geschäftsführenden Stellen zu decken und die kontinuierliche Arbeit in diesem wichtigen sozialen Bereich sicherzustellen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Landes-, Kreis- und Ortsvereine sowie -verbände im Freistaat Thüringen. Ziel ist es, deren satzungsgemäße Aufgaben zur Betreuung und Förderung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen finanziell zu unterstützen und die Qualität ihrer geschäftsführenden Stellen sicherzustellen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert nichtinvestive soziale Maßnahmen von Vereinen und Verbänden, die der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen dienen. Der Fokus liegt dabei auf den notwendigen Sachausgaben der geschäftsführenden Stellen der Organisationen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung, mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt als Anteilsfinanzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis weiterer Finanzierungsquellen bei Beteiligung anderer Zuwendungsgeber und die Einhaltung von Vorgaben zur Budgetverwaltung und zum Nachweis der Ausgaben. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, da die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 31. Oktober des Vorjahres des Förderbeginns beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingereicht werden. Dem Antrag sind mehrere wichtige Unterlagen beizufügen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen, ergänzt durch Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Zweck und die Voraussetzungen der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Behindertenpolitik

Zusätzliche Partner:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) - Prüfung, Thüringer Rechnungshof - Prüfung, für Finanzen zuständiges Ministerium - Einwilligung vorzeitiger Maßnahmenbeginn

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