Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen
Der Freistaat Thüringen unterstützt Vereine und Verbände, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreuen, durch Zuschüsse für nichtinvestive soziale Maßnahmen. Die Förderung zielt darauf ab, die Sachausgaben der geschäftsführenden Stellen zu decken und die kontinuierliche Arbeit in diesem wichtigen sozialen Bereich sicherzustellen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Landes-, Kreis- und Ortsvereine sowie -verbände im Freistaat Thüringen. Ziel ist es, deren satzungsgemäße Aufgaben zur Betreuung und Förderung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen finanziell zu unterstützen und die Qualität ihrer geschäftsführenden Stellen sicherzustellen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert nichtinvestive soziale Maßnahmen von Vereinen und Verbänden, die der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen dienen. Der Fokus liegt dabei auf den notwendigen Sachausgaben der geschäftsführenden Stellen der Organisationen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung, mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis weiterer Finanzierungsquellen bei Beteiligung anderer Zuwendungsgeber und die Einhaltung von Vorgaben zur Budgetverwaltung und zum Nachweis der Ausgaben. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, da die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 31. Oktober des Vorjahres des Förderbeginns beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingereicht werden. Dem Antrag sind mehrere wichtige Unterlagen beizufügen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen, ergänzt durch Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Zweck und die Voraussetzungen der Zuwendungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Verwaltet von:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Behindertenpolitik
Zusätzliche Partner:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) - Prüfung, Thüringer Rechnungshof - Prüfung, für Finanzen zuständiges Ministerium - Einwilligung vorzeitiger Maßnahmenbeginn