Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Organisationen von Menschen mit Behinderungen dabei, ihre Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu stärken. Es zielt darauf ab, behinderungsbedingte Mehraufwände auszugleichen und finanzielle sowie personelle Ressourcen zu verbessern, um eine gleichberechtigte Partizipation zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind. Die Förderung zielt darauf ab, ihre Fähigkeiten zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu verbessern und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in politischen Entscheidungsprozessen zu erleichtern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu verbessern. Dies umfasst Kompetenzaufbau, Nachwuchsförderung, Organisationsentwicklung, die Bereitstellung behinderungsspezifischer Hilfsmittel und Assistenzleistungen sowie sonstige unterstützende Maßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendungen erfolgen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der einen Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Die Förderdauer ist auf maximal drei Jahre begrenzt, und Antragstellende müssen einen Eigenanteil erbringen.
Bedingungen und Anforderungen
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Projektbeginn nach Antragstellung und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Das Förderprogramm legt auch spezifische Richtlinien für die Nutzung der Mittel und die Zusammenarbeit mit einem Beirat fest.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung wird schriftlich über das Online-Portal an den beauftragten Projektträger gerichtet. Er muss eine detaillierte Projektplanung, einen Finanzierungsplan und Nachweise zur Antragstellerberechtigung enthalten. Die Anträge werden geprüft und von einem Beirat begutachtet, bevor das BMAS die endgültige Entscheidung trifft.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales legitimiert und basiert auf internationalen Übereinkommen sowie nationalen Gesetzen. Es handelt sich um ein ermessensbasiertes Programm, das keinen Rechtsanspruch auf Förderung begründet.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwaltet von:
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
Zusätzliche Partner:
Beirat (Beratung und Förderempfehlung)