Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen unterstützt Kommunen bei der Finanzierung migrationsspezifischer sozialer Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen. Dieses Programm zielt darauf ab, die Integration in Thüringer Kommunen zu fördern und den Zugang zu wichtigen Leistungen und Informationen zu erleichtern. Es bietet Zuschüsse für Ausgaben im Bereich Fachpersonal, Sach- und Verwaltungskosten sowie Dolmetschleistungen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte, die die soziale Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen übernehmen. Ziel ist die nachhaltige Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in das soziale Leben und die Gesellschaft Thüringens.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung anerkannter Flüchtlinge, einschließlich der Kosten für Fachpersonal und Dolmetschleistungen. Es deckt ein breites Spektrum an Integrationsaktivitäten ab, von grundlegenden Informationen bis hin zu spezifischen Hilfestellungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei die maximale Zuschusshöhe pro Zuwendungsempfänger von der Anzahl der anerkannten Flüchtlinge in der jeweiligen Kommune abhängt.

Bedingungen und Anforderungen

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller sicherstellen, dass die Kosten nicht bereits durch andere Mittel gedeckt sind und das eingesetzte Fachpersonal spezifische Qualifikations- und Eignungsvoraussetzungen erfüllt. Des Weiteren gibt es Regelungen zur Weiterleitung von Mitteln und zur Zielerreichungskontrolle.

Antragsverfahren

Der Antrag muss auf dem bereitgestellten Formblatt beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden, wobei die Frist für die Förderjahre 2025 und 2026 der 31. Oktober des Vorjahres ist. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung und veranlasst die Auszahlung.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage dieses Förderprogramms bildet die "Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen (Sozialberatungsrichtlinie)" vom 27. Dezember 2023. Ergänzend dazu finden weitere Landeshaushalts- und Verwaltungsgesetze Anwendung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Flüchtlinge, Kommunen, Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Verwaltet von:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Zusätzliche Partner:

Thüringer Finanzministerium

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