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Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Sachsen-Anhalt fördert anwendungsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beim Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen. Ziel ist es, KMU ohne eigene FuE-Kapazitäten zu unterstützen und die Innovationspotenziale in der gewerblichen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Investitionen in neue und bestehende Infrastrukturen.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an anwendungsnahe, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt, die Investitionen in Forschungsinfrastrukturen tätigen möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, die Innovationspotenziale von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land zu stärken, die auf externe Forschungs- und Entwicklungskapazitäten angewiesen sind.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, einschließlich physischer und immaterieller Vermögenswerte wie Software oder wissenschaftliche Datenbanken. Ziel ist die Stärkung der angewandten Forschung für KMU.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Fördersumme beträgt 5 Millionen Euro pro Vorhaben bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt, mit einem Zweckbindungszeitraum von fünf Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Passfähigkeit zur Regionalen Innovationsstrategie. Besondere Regeln gelten für die wirtschaftliche Nutzung der Infrastruktur und die Einhaltung von EU-Beihilferegeln.

Antragsverfahren

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Basis von Auszahlungsanträgen und geprüften Belegen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur", erlassen vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Es ist eng an verschiedene EU-Verordnungen und nationale Gesetze gekoppelt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)