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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Sachsen-Anhalt fördert über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Angesprochen sind Gebietskörperschaften und gemeinnützige juristische Personen, die Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Gewerbe, Tourismus, Bildung und regionale Kooperation erhalten können. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Region.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an Träger von Infrastrukturmaßnahmen, die zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft beitragen. Antragsberechtigt sind vorrangig Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sowie juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Maßnahmen müssen in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden und zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die regionale Entwicklung zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Infrastrukturmaßnahmen und Kooperationsvorhaben, die der regionalen Wirtschaft zugutekommen. Dazu gehören Erschließung von Gewerbegebieten, Tourismusprojekte, Bildungseinrichtungen und Regionalentwicklungsmaßnahmen. Es werden spezifische Kostenkategorien berücksichtigt, während andere ausgeschlossen sind, um eine zielgerichtete und effiziente Mittelverwendung zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und liegt grundsätzlich bei 60 % der förderfähigen Kosten, kann aber unter bestimmten Bedingungen bis zu 90 % oder in Ausnahmefällen sogar bis zu 95 % (bis 31.12.2023 bewilligt) erreichen. Es gibt spezifische Höchstbeträge für bestimmte Maßnahmen wie Regionalentwicklungskonzepte und -managements. Die Förderung ist zudem an die Wirtschaftlichkeitslücke gebunden, sofern dies in den Fördertatbeständen bestimmt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an diverse Bedingungen geknüpft, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel und die Einhaltung der Förderziele sicherzustellen. Dies umfasst Anforderungen an die Finanzierung, den Beginn des Vorhabens, die Nutzungsbindung sowie die Einhaltung von EU-Beihilferegeln und Notifizierungspflichten. Transparenz und Kontrollrechte sind ebenfalls wesentliche Bestandteile.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung eines Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung erfolgt auf Basis bezahlter Rechnungen, und ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Vorhabens vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt geregelt und basiert auf einer umfassenden Sammlung von nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen. Diese stellen die rechtliche Legitimität und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben sicher.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Grundsätzlich bis zu 90 % der förderfähigen Kosten (bis zu 95 % für bis 31.12.2023 bewilligte Vorhaben). Spezifische Obergrenzen: 50.000 € für integrierte regionale Entwicklungskonzepte, 200.000 € jährlich (250.000 € bei interregionaler Kooperation) für Regionalmanagement-Vorhaben, 300.000 € jährlich für Regionalbudgets.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland), darunter Mitteldeutsches Braunkohlerevier (Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Sektoren

Sektoren:

Tourismus, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Markteinführung, Kapazitätsaufbau, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)