Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)“ unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung anwendungsnaher und transferrelevanter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Es fördert den Ausbau von Forschungsinfrastruktur, die Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen in vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen sowie Forschung in Strukturwandelgebieten. Das Programm trägt dazu bei, die Innovationskraft des Landes zu stärken und strukturelle Schwächen im F&E-Bereich zu überwinden.

Wer wird gefördert

Das Programm „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)“ richtet sich an öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Es unterstützt deren nicht-wirtschaftliche Forschungstätigkeiten mit dem Ziel, die Forschungs- und Innovationskraft der Region zu stärken, strukturelle Defizite zu beheben und die Chancengleichheit sowie Talententwicklung im Land zu fördern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert anwendungsnahe und transferrelevante Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, einschließlich Investitionen in Forschungsinfrastrukturen. Es werden spezifische Forschungsthemen in den Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt sowie Maßnahmen zur Gleichstellung und Nachwuchsförderung im Wissenschaftssystem unterstützt, wobei reine Grundlagenforschung ausgeschlossen ist.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, primär als Fehlbedarfsfinanzierung, und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Der Bewilligungszeitraum ist projektabhängig, endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2028.

Bedingungen und Anforderungen

Wichtige Bedingungen für die Förderung umfassen die nicht-wirtschaftliche Nutzung geförderter Einrichtungen, die Einhaltung der Regionalen Innovationsstrategie (für EFRE-Vorhaben) sowie die Beachtung diverser EU- und nationaler Vorschriften. Besondere Regelungen gelten für die Haushaltsführung, Auftragsvergaben und die Publizität der Fördermaßnahme.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die sowohl die Anträge entgegennimmt als auch über die Förderung entscheidet. Die Auswahl der Projekte basiert auf festgelegten Kriterien und kann Gutachten oder die Stellungnahme eines Gremiums zur Förderwürdigkeit einschließen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen… EU-Wissenschaftsförderungsrichtlinie – EU-WissRL)“ des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt vom 9. Oktober 2023. Es wird durch diverse EU-Verordnungen und nationale Haushaltsvorschriften legitimiert und gesteuert.

Änderungen und Abwicklung

Das Programm beinhaltet Regelungen für Änderungen nach dem Zuwendungsbescheid, wie die Umwidmung von Mitteln und Projektlaufzeitverlängerungen. Es legt auch detaillierte Verfahren für die Mittelanforderung und den Verwendungsnachweis fest, um eine ordnungsgemäße Abrechnung der Fördermittel sicherzustellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, An-Institute von Hochschulen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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