Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen
Das Land Hessen unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Gemeinwesenprojekten in sozial benachteiligten Stadtteilen und Quartieren. Ziel ist es, soziale Problemlagen zu überwinden und die Integration zu fördern. Das Programm bietet Zuschüsse für den Auf- und Ausbau von Quartiersbüros.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen, die sich den Herausforderungen in Stadtteilen mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Problemlagen stellen. Das Programm zielt darauf ab, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und die Lebensqualität in diesen Gebieten zu verbessern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen und zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen. Dies umfasst den Auf- und Ausbau von Quartiersbüros sowie die Unterstützung einer zentralen Servicestelle für das Programm.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Zuschüsse für Projekte im Bereich Gemeinwesenarbeit, wobei der Förderanteil des Landes bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. In besonderen Fällen kann dieser Anteil auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Durchführung der Projekte gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Auswahl der Fördergebiete, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Projekte dürfen nicht bereits begonnen haben oder Pflichtaufgaben der Kommunen darstellen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess sieht vor, dass Anträge jährlich bis zum 31. Oktober für das Folgejahr eingereicht werden müssen. Die Antragsstellung erfolgt über die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V., die eine Vorprüfung vornimmt, bevor die Anträge an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur finalen Entscheidung weitergeleitet werden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen. Diese Richtlinie legt die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und weitere spezifische Vorgaben für die Programmumsetzung fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent. Maximal bis zu 120.000 EUR für Personalausgaben und 30.000 EUR für Sach- und Maßnahmenausgaben pro Kommune je Haushaltsjahr, abhängig von der Einwohnerzahl.
Förderbudget:
Maximale Zuwendung pro Kommune je Haushaltsjahr abhängig von Einwohnerzahl (siehe Förderhöhe und Förderquote).
Einsendeschluss:
31.10. des Vorjahres für das Folgejahr
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Gemeinwesenarbeit, Stadtteilarbeit, Soziale Entwicklung, Integration
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Verwaltet von:
Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V., Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Website: