Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen
Das Saarland unterstützt gewerbliche Unternehmen durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionen. Ziel ist die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm GRW Saarland richtet sich an gewerbliche Unternehmen im Saarland, die durch Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern, sowie an Unternehmen, die zur Transformation in eine klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist auf spezifische strukturschwache Gebiete im Saarland begrenzt und zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert gewerbliche Investitionen, die zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen oder die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft vorantreiben. Es gibt klare Richtlinien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten sowie für die Art der unterstützten Projekte.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten, wobei die genaue Förderhöhe von der Unternehmensgröße, dem Fördergebiet und der Art der Investition abhängt. Es gibt spezifische Obergrenzen für Investitionen pro geschaffenem oder gesichertem Arbeitsplatz und Mindestinvestitionsvolumina.
Konditionen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Durchführung des Vorhabens in einem ausgewiesenen Fördergebiet und die Einhaltung spezifischer Vorschriften. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die GRW Saarland ist klar strukturiert: Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens mit den erforderlichen Formularen beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf den Ergänzenden Regelungen des Saarlandes zur GRW, die den Koordinierungsrahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe konkretisieren und spezifische EU-Beihilferegelungen anwenden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 50% der förderfähigen Kosten
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Landkreis Saarlouis, Regionalverband Saarbrücken, Landkreis Neunkirchen, Landkreis Merzig-Wadern, Teile des Landkreises St. Wendel, Teile des Saarpfalz-Kreises)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie