Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützt gewerbliche Unternehmen durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionen. Ziel ist die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm GRW Saarland richtet sich an gewerbliche Unternehmen im Saarland, die durch Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern, sowie an Unternehmen, die zur Transformation in eine klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist auf spezifische strukturschwache Gebiete im Saarland begrenzt und zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert gewerbliche Investitionen, die zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen oder die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft vorantreiben. Es gibt klare Richtlinien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten sowie für die Art der unterstützten Projekte.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten, wobei die genaue Förderhöhe von der Unternehmensgröße, dem Fördergebiet und der Art der Investition abhängt. Es gibt spezifische Obergrenzen für Investitionen pro geschaffenem oder gesichertem Arbeitsplatz und Mindestinvestitionsvolumina.

Konditionen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Durchführung des Vorhabens in einem ausgewiesenen Fördergebiet und die Einhaltung spezifischer Vorschriften. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die GRW Saarland ist klar strukturiert: Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens mit den erforderlichen Formularen beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf den Ergänzenden Regelungen des Saarlandes zur GRW, die den Koordinierungsrahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe konkretisieren und spezifische EU-Beihilferegelungen anwenden.

Ähnliche Programme

#GRW Saarland#Investitionsförderung Saarland#Regionalförderung#Unternehmenszuschuss#Arbeitsplatzsicherung#Klimaneutrale Wirtschaft#Transformation Saarland#KMU Förderung Saarland#Existenzgründung Saarland#Ansiedlungsförderung#Energieeffizienz#Erneuerbare Energien#Umweltschutzinvestitionen#Strukturschwache Gebiete#Fachkräftesicherung#Qualitätsmanagement Zertifizierung#Umweltmanagement Zertifizierung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der förderfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Landkreis Saarlouis, Regionalverband Saarbrücken, Landkreis Neunkirchen, Landkreis Merzig-Wadern, Teile des Landkreises St. Wendel, Teile des Saarpfalz-Kreises)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

0 x 0
XS