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Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt Maßnahmen, die zur Offenheit und Diskriminierungsfreiheit sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität beitragen. Kommunen, Einrichtungen und Vereine können Zuschüsse für Projekte erhalten, die die gesellschaftliche Vielfalt stärken und die Lebenslagen von LSBT*IQ-Menschen verbessern. Das Programm ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte und der freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Wer wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Kommunen, Einrichtungen und Vereine, die Projekte zur Stärkung von Akzeptanz und Vielfalt im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen. Ziel ist es, allen Menschen in Hessen ein offenes Leben ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt beitragen. Dies umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, von der Stärkung von Strukturen bis hin zu Forschungsarbeiten und öffentlichkeitswirksamen Kampagnen.

Art und Umfang der Förderung

Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe variiert je nach Projektart, wobei bestimmte Obergrenzen für regionale Projekte gelten. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung im Rahmen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt zu erhalten. Dies beinhaltet die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für den Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umfasst die fristgerechte Einreichung von Unterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf spezifischen Fach- und Fördergrundsätzen sowie haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen. Diese Dokumente legen die Rahmenbedingungen und Ziele des Programms fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025, 31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige, Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Verwaltet von: Regierungspräsidium Darmstadt

Website: Regierungspräsidium Darmstadt