Sportförderrichtlinie
Das Land Hessen unterstützt vielfältige Sportprojekte und -initiativen von gemeinnützigen Organisationen und Kommunen. Diese Sportförderrichtlinie bietet Zuschüsse für die Umsetzung von Vorhaben im Breiten-, Leistungs- und Gesundheitssport sowie in den Bereichen Integration und Inklusion. Ziel ist die Stärkung des Sports als bürgerschaftliche Säule und die Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung.
Wer wird gefördert?
Das Land Hessen unterstützt gemeinnützige Sportverbände, Sportvereine, Kommunen und weitere juristische Personen, die Projekte und Maßnahmen im Sportbereich umsetzen. Ziel ist die Stärkung des Sports als bürgerschaftliche Säule und die Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung im gesamten Bundesland Hessen.
Was wird gefördert?
Die Sportförderrichtlinie unterstützt ein breites Spektrum an Projekten und Maßnahmen im Sport. Dazu zählen Initiativen im Leistungs- und Breitensport, Projekte zur Integration und Inklusion sowie Maßnahmen zur sportmedizinischen Versorgung und Dopingprävention. Die Förderung umfasst auch die allgemeine Vereins- und Verbandsarbeit und Projekte zur gesellschaftlichen Verantwortung im Sport.
Art und Umfang der Förderung
Die Sportförderung in Hessen erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Vorhabens und kann zwischen 25 Prozent und bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. In Ausnahmefällen sind auch höhere Förderquoten möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Sportförderung in Hessen sind bestimmte Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel und den Erfolg der Projekte zu gewährleisten. Dazu gehören eine gesicherte Geschäftsführung und die vollständige Planung sowie Finanzierung des Vorhabens.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Sportförderung in Hessen erfordert einen schriftlichen Antrag mit spezifischen Unterlagen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mittels schriftlichem Zuwendungsbescheid.
Rechtsgrundlage
Die Sportförderrichtlinie des Landes Hessen basiert auf Artikel 26g der Hessischen Verfassung und wird durch spezifische Regelungen der Landeshaushaltsordnung konkretisiert. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen im Sportbereich in Hessen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Verwaltet von:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Zusätzliche Partner:
Landessportbund Hessen (LSB H), NADA, Kommunen