Sportförderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt vielfältige Sportprojekte und -initiativen von gemeinnützigen Organisationen und Kommunen. Diese Sportförderrichtlinie bietet Zuschüsse für die Umsetzung von Vorhaben im Breiten-, Leistungs- und Gesundheitssport sowie in den Bereichen Integration und Inklusion. Ziel ist die Stärkung des Sports als bürgerschaftliche Säule und die Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung.

Wer wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt gemeinnützige Sportverbände, Sportvereine, Kommunen und weitere juristische Personen, die Projekte und Maßnahmen im Sportbereich umsetzen. Ziel ist die Stärkung des Sports als bürgerschaftliche Säule und die Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung im gesamten Bundesland Hessen.

Was wird gefördert?

Die Sportförderrichtlinie unterstützt ein breites Spektrum an Projekten und Maßnahmen im Sport. Dazu zählen Initiativen im Leistungs- und Breitensport, Projekte zur Integration und Inklusion sowie Maßnahmen zur sportmedizinischen Versorgung und Dopingprävention. Die Förderung umfasst auch die allgemeine Vereins- und Verbandsarbeit und Projekte zur gesellschaftlichen Verantwortung im Sport.

Art und Umfang der Förderung

Die Sportförderung in Hessen erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Vorhabens und kann zwischen 25 Prozent und bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. In Ausnahmefällen sind auch höhere Förderquoten möglich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Sportförderung in Hessen sind bestimmte Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel und den Erfolg der Projekte zu gewährleisten. Dazu gehören eine gesicherte Geschäftsführung und die vollständige Planung sowie Finanzierung des Vorhabens.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Sportförderung in Hessen erfordert einen schriftlichen Antrag mit spezifischen Unterlagen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mittels schriftlichem Zuwendungsbescheid.

Rechtsgrundlage

Die Sportförderrichtlinie des Landes Hessen basiert auf Artikel 26g der Hessischen Verfassung und wird durch spezifische Regelungen der Landeshaushaltsordnung konkretisiert. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen im Sportbereich in Hessen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Verwaltet von:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Zusätzliche Partner:

Landessportbund Hessen (LSB H), NADA, Kommunen

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