Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Aufstiegsprämie
Das Land Hessen unterstützt Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen nach BBiG oder HwO mit einer Aufstiegsprämie. Diese Prämie, die je nach Prüfungsdatum bis zu 3.500 Euro betragen kann, honoriert erfolgreich abgelegte Prüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7. Das Programm zielt darauf ab, Fach- und Führungskräfte in Hessen zu stärken und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung hervorzuheben.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Absolventinnen und Absolventen von beruflichen Aufstiegsfortbildungen in Hessen. Es zielt darauf ab, Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen zu sichern und Anreize für höhere berufliche Qualifikationen zu schaffen.
Was wird gefördert
Gefördert werden erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO), die den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Datum des erfolgreichen Ablegens der Fortbildungsprüfung und beträgt entweder 1.000 Euro oder 3.500 Euro.
Bedingungen und Anforderungen
Wesentliche Bedingungen für die Beantragung der Aufstiegsprämie betreffen den Ort der Prüfung, den Wohn- oder Beschäftigungsort des Antragstellers und die Art des Fortbildungsabschlusses. Es gelten keine Beihilferegelungen im Sinne des EU-Rechts.
Antragsverfahren
Der Antrag auf die Aufstiegsprämie ist schriftlich bei den zuständigen Begleitstellen (Kammern) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Prüfungszeugnisses einzureichen. Die Begleitstellen leiten die Anträge an die WIBank weiter, die für die Bewilligung und Mittelbewirtschaftung zuständig ist, während die Auszahlung wiederum durch die Begleitstellen erfolgt.
Rechtsgrundlage
Die Aufstiegsprämie basiert auf der Förderrichtlinie Berufliche Bildung des Landes Hessen und wird durch spezifische Gesetze wie das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung untermauert. Die Verwaltung und Prüfung erfolgen gemäß den Regelungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Hessischen Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
3.500 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Personen mit erfolgreich abgeschlossener beruflicher Aufstiegsfortbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Zuständige Kammern (Begleitstellen), Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner:
Zuständige Kammer Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: