Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Aufstiegsprämie

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen nach BBiG oder HwO mit einer Aufstiegsprämie. Diese Prämie, die je nach Prüfungsdatum bis zu 3.500 Euro betragen kann, honoriert erfolgreich abgelegte Prüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7. Das Programm zielt darauf ab, Fach- und Führungskräfte in Hessen zu stärken und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung hervorzuheben.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Absolventinnen und Absolventen von beruflichen Aufstiegsfortbildungen in Hessen. Es zielt darauf ab, Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen zu sichern und Anreize für höhere berufliche Qualifikationen zu schaffen.

Was wird gefördert

Gefördert werden erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO), die den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Datum des erfolgreichen Ablegens der Fortbildungsprüfung und beträgt entweder 1.000 Euro oder 3.500 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Wesentliche Bedingungen für die Beantragung der Aufstiegsprämie betreffen den Ort der Prüfung, den Wohn- oder Beschäftigungsort des Antragstellers und die Art des Fortbildungsabschlusses. Es gelten keine Beihilferegelungen im Sinne des EU-Rechts.

Antragsverfahren

Der Antrag auf die Aufstiegsprämie ist schriftlich bei den zuständigen Begleitstellen (Kammern) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Prüfungszeugnisses einzureichen. Die Begleitstellen leiten die Anträge an die WIBank weiter, die für die Bewilligung und Mittelbewirtschaftung zuständig ist, während die Auszahlung wiederum durch die Begleitstellen erfolgt.

Rechtsgrundlage

Die Aufstiegsprämie basiert auf der Förderrichtlinie Berufliche Bildung des Landes Hessen und wird durch spezifische Gesetze wie das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung untermauert. Die Verwaltung und Prüfung erfolgen gemäß den Regelungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Hessischen Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Personen mit erfolgreich abgeschlossener beruflicher Aufstiegsfortbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Zuständige Kammern (Begleitstellen), Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

Zuständige Kammer Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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