Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen
Das Land Hessen fördert innovative kleine Unternehmensneugründungen durch Beteiligungen und Zuschüsse. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen zu stärken und nachhaltiges Wachstum zu fördern, insbesondere in hochtechnologiebasierten Bereichen und den Schlüsselbereichen der hessischen Innovationsstrategie. Es unterstützt Ausgaben für technische Weiterentwicklung, Schutzrechte und gründungsbezogene Kosten.
Wer wird gefördert
Das Land Hessen unterstützt innovative kleine Unternehmen, insbesondere hochtechnologiebasierte Neugründungen, die ihren Betriebssitz und steuerlichen Sitz in Hessen haben. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen zu stärken und zum nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstum beizutragen, insbesondere in den definierten Schlüsselbereichen der hessischen Innovationsstrategie.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die technische Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsideen, die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie alle mit der Unternehmensgründung verbundenen Ausgaben. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert, wobei ein Fokus auf spezifischen Schlüsselbereichen der hessischen Innovationsstrategie liegt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt entweder durch die Bereitstellung von Kapital in Form offener oder stiller Beteiligungen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Förderinstrument und dem geografischen Standort des Unternehmens innerhalb Hessens.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung der Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Kreditwürdigkeit der Antragsteller, die fachliche und kaufmännische Erfahrung der Geschäftsleitung sowie bei hochtechnologiebasierten Unternehmen die Sicherstellung der Betreuung durch eine Gründungseinrichtung. Zudem sind spezifische EU-Beihilferegeln wie die AGVO und De-minimis-Verordnung zu beachten. Eine Förderung setzt zudem voraus, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung der vollständigen Unterlagen vor Projektbeginn bei den jeweils zuständigen Stellen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ermessensabhängig und unterliegt einer gründlichen Prüfung durch die bewilligende Stelle, bei der auch Dritte involviert sein können.
Rechtsgrundlage
Die Innovationsförderung des Landes Hessen basiert auf den Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung vom 29. März 2023. Ergänzt wird dies durch relevante Landesgesetze und EU-Verordnungen, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und Verordnungen zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die den rechtlichen Rahmen und die Beihilfekonformität sicherstellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
800.000 € BSÄ, in C-Fördergebieten 1.200.000 € BSÄ; Zuschuss bis zu 25.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Werra-Meißner-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Gießen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel, Regierungsbezirk Gießen, Odenwaldkreis, Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Medizintechnik, Pharmaindustrie, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Verkehr und Logistik, Finanztechnologie, Kreativwirtschaft, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)
Verwaltet von:
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)