Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen
Dieses Programm des Landes Hessen gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse an Grundschulen innerhalb der Tagschutzzone 2 des Frankfurter Flughafens. Es zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Fluglärms auf die Lernbedingungen zu mindern, indem bauliche Schallschutz- und Belüftungsmaßnahmen gefördert werden, insbesondere für bestehende Schulgebäude ohne vorherige gesetzliche Verpflichtungen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm des Landes Hessen richtet sich an Schulträger von Grundschulen und Schulen mit Grundschulangebot, die sich in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Frankfurt Main befinden. Ziel ist die Verbesserung der Lernbedingungen durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, um den negativen Auswirkungen von Fluglärm entgegenzuwirken.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt gezielt Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Schallschutzes und der Belüftung in Grundschulen, die sich in der definierten Lärmschutzzone befinden. Es werden sowohl Planungs- als auch Umsetzungsleistungen finanziell unterstützt, um die Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler zu optimieren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten abdecken. Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 11,2 Millionen Euro. Die Schulträger müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Kosten tragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der Projekte sind spezifische Bedingungen zu beachten, darunter rechtliche Grundlagen, Vorgaben zur Vergabe von Aufträgen und zur Sicherstellung der Nutzung der geförderten Anlagen. Eine Pflicht zur Einreichung eines Verwendungsnachweises sowie die Einhaltung allgemeiner Förderbestimmungen des Landes Hessen sind ebenfalls vorgesehen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von baulichen Schallschutzmaßnahmen ist klar strukturiert. Antragsteller müssen ein spezifisches Formblatt verwenden und die erforderlichen Unterlagen wie eine Kurzbeschreibung der Maßnahme und einen Finanzierungsplan beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt entsprechend dem Baufortschritt nach Abruf.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen, die zur Kompensation negativer Auswirkungen des Fluglärms am Frankfurter Flughafen erlassen wurde. Sie wird durch verschiedene hessische Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetze sowie deren Verwaltungsvorschriften ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Förderbudget:
11,2 Mio. Euro
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main (Hessen)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Education
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Verwaltet von:
Regierungspräsidium Darmstadt
Website: