Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Programm des Landes Hessen gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse an Grundschulen innerhalb der Tagschutzzone 2 des Frankfurter Flughafens. Es zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Fluglärms auf die Lernbedingungen zu mindern, indem bauliche Schallschutz- und Belüftungsmaßnahmen gefördert werden, insbesondere für bestehende Schulgebäude ohne vorherige gesetzliche Verpflichtungen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm des Landes Hessen richtet sich an Schulträger von Grundschulen und Schulen mit Grundschulangebot, die sich in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Frankfurt Main befinden. Ziel ist die Verbesserung der Lernbedingungen durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, um den negativen Auswirkungen von Fluglärm entgegenzuwirken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt gezielt Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Schallschutzes und der Belüftung in Grundschulen, die sich in der definierten Lärmschutzzone befinden. Es werden sowohl Planungs- als auch Umsetzungsleistungen finanziell unterstützt, um die Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler zu optimieren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten abdecken. Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 11,2 Millionen Euro. Die Schulträger müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Kosten tragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung der Projekte sind spezifische Bedingungen zu beachten, darunter rechtliche Grundlagen, Vorgaben zur Vergabe von Aufträgen und zur Sicherstellung der Nutzung der geförderten Anlagen. Eine Pflicht zur Einreichung eines Verwendungsnachweises sowie die Einhaltung allgemeiner Förderbestimmungen des Landes Hessen sind ebenfalls vorgesehen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung von baulichen Schallschutzmaßnahmen ist klar strukturiert. Antragsteller müssen ein spezifisches Formblatt verwenden und die erforderlichen Unterlagen wie eine Kurzbeschreibung der Maßnahme und einen Finanzierungsplan beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt entsprechend dem Baufortschritt nach Abruf.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen, die zur Kompensation negativer Auswirkungen des Fluglärms am Frankfurter Flughafen erlassen wurde. Sie wird durch verschiedene hessische Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetze sowie deren Verwaltungsvorschriften ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten

Förderbudget

Förderbudget:

11,2 Mio. Euro

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main (Hessen)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Education

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Verwaltet von:

Regierungspräsidium Darmstadt

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