Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Zuschüsse. Das Programm zielt darauf ab, hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und kommunale Unternehmen bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, insbesondere durch investive Projekte, Pilotvorhaben und Informationsinitiativen. Auch die Haus- und Hofbegrünung wird mittelbar gefördert.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und kommunale Unternehmen. Es unterstützt diese Akteure bei der Umsetzung von vielfältigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im gesamten Landesgebiet Hessen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Stärkung der kommunalen Rolle bei der Erreichung der landesweiten Klimaziele und der Steigerung der Akzeptanz erneuerbarer Energien.

Was wird gefördert: Maßnahmen, Bereiche und Kosten

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Dazu gehören investive Projekte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Informationsinitiativen. Auch spezielle Maßnahmen in windenergieanlagennahen Kommunen und zur Haus- und Hofbegrünung sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung und Laufzeiten

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahmenart und der Verpflichtung der Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“, wobei Fördersätze von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erreicht werden können. Es gibt spezifische Höchstgrenzen pro Projekt und für bestimmte Maßnahmen auch eine definierte Projektlaufzeit.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Verpflichtungen

Die Gewährung der Fördermittel ist an eine Reihe von rechtlichen und administrativen Bedingungen geknüpft, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Beachtung von Zweckbindungsfristen und die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften. Zudem sind spezifische EU-Beihilferegeln, insbesondere die De-minimis-Verordnung, zu berücksichtigen.

Antragsverfahren: Ablauf, Einreichung und Auswahl

Das Antragsverfahren erfordert die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen vor Projektbeginn. Je nach Förderbereich ist der Antrag entweder an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) oder direkt an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu richten. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage: Autorisierung und Regulierungen

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen, die durch spezifische hessische Gesetze und Verwaltungsvorschriften untermauert wird. Diese Regelwerke gewährleisten die Legitimation und den Rahmen für die Programmumsetzung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

520.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Website:

WI Bank

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