Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes von Gewässern und zum präventiven Hochwasserschutz. Diese Richtlinie ermöglicht es Gemeinden, Verbänden und teils auch Privatpersonen, Zuschüsse für wichtige Umwelt- und Infrastrukturprojekte zu erhalten, die dem Schutz vor Naturkatastrophen dienen. Das Programm trägt maßgeblich zur ökologischen Verbesserung der Gewässer und zur nachhaltigen Hochwasservorsorge im Land bei.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, die Maßnahmen im Bereich des Gewässer- und Hochwasserschutzes in Sachsen durchführen möchten. Hauptbegünstigte sind Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse sowie Wasser- und Bodenverbände. Darüber hinaus können für bestimmte Maßnahmen auch natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften Anträge stellen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt diverse Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes. Dies reicht von der Renaturierung und ökologischen Verbesserung von Gewässern über den Bau und Umbau technischer Hochwasserschutzanlagen bis hin zur Beseitigung von Hochwasserschäden und der Ausstattung kommunaler Wasserwehren. Auch Pilotprojekte und Maßnahmen zur Erforschung sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, meist als Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit spezifischen Höchstsätzen für bestimmte Maßnahmen und einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderrichtlinie stellt spezifische Anforderungen an Antragsteller und Vorhaben. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften sowie beihilferechtliche Bestimmungen, insbesondere die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden. Das Verfahren umfasst die Einreichung von Antragsformularen und geeigneten Nachweisen. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Gewährung der Zuwendung und kann weitere Unterlagen anfordern.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 18. Juni 2018, die zuletzt am 30. Juni 2023 geändert wurde. Sie ist in die Sächsische Haushaltsordnung sowie diverse Bundes- und EU-Gesetze eingebettet, die die Rahmenbedingungen für die Förderung definieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Verwaltet von:

Landesdirektion Sachsen

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