Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Senkung des Hochwasserrisikos durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Dieses Programm zeichnet sich durch die gezielte Förderung von Kommunen, Gewässerunterhaltungsverbänden und Anlageneigentümern aus, um sowohl naturnahe Gewässerstrukturen zu schaffen als auch den Hochwasserschutz umfassend zu stärken.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm des Freistaats Thüringen richtet sich an verschiedene Akteure, die Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Entwicklung von Fließgewässern umsetzen möchten. Dazu zählen insbesondere Kommunen und Gewässerunterhaltungsverbände sowie natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Anlagen sind. Die Förderung ist auf das geografische Gebiet Thüringen beschränkt und zielt darauf ab, das Hochwasserrisiko zu mindern sowie die ökologische Durchgängigkeit und naturnahe Entwicklung von Gewässern zu verbessern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Projekte, die sowohl dem Hochwasserschutz als auch der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern dienen. Dies schließt technische und naturnahe Maßnahmen sowie konzeptionelle Vorarbeiten ein. Zudem wird die erstmalige Ausstattung für Wasserwehrdienste unterstützt. Die förderfähigen Maßnahmen konzentrieren sich auf spezifische Sektoren wie Wasser- und Umweltschutz und decken verschiedene Projektphasen von der Planung bis zur Umsetzung ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert stark je nach Art der Maßnahme und dem Antragsteller, von einer Vollfinanzierung für Fließgewässerentwicklung bis zu prozentualen Fördersätzen mit festen Höchstbeträgen für Hochwasserschutzmaßnahmen und die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter. Ein Mindestbetrag für zuwendungsfähige Ausgaben ist in den meisten Fällen zu beachten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische rechtliche und administrative Bedingungen geknüpft, darunter die Aufnahme in eine jährliche Förderliste und die Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzauflagen. Es gelten die De-minimis-Regeln für bestimmte Förderbereiche, und es sind detaillierte Vorgaben zur Mittelverwendung und Dokumentation zu beachten, um die korrekte und zweckmäßige Nutzung der Gelder sicherzustellen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert je nach Fördergegenstand: Eine Förderanfrage für Hochwasserschutzmaßnahmen ist jährlich bis zum 28. Februar des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen, woraufhin eine Aufnahme in eine Förderliste erfolgt. Anträge für die Erstausstattung von Wasserwehrdiensten und die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter können fortlaufend gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm stützt sich auf eine spezifische Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und eine Reihe von landes- und EU-weiten Gesetzen und Verordnungen. Diese Rechtsgrundlagen bilden den Rahmen für die Vergabe der Zuwendungen und die operativen Abläufe, einschließlich der Nutzung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
200.000 EUR
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Katastrophenschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), Freistaat Thüringen
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Zusätzliche Partner:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Abstimmung und Einvernehmen
Website: