Nicht-pflanzliche Biomasse-Rohstoffe für industrielle Anwendungen: Technologien und Prozesse zur Umwandlung von nicht-lignozellulosehaltiger Biomasse und Abfällen in biobasierte Chemikalien, Materialien und Produkte, zur Verbesserung der kaskadischen Biomassenutzung

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Horizon Europe Förderprogramm „Nicht-pflanzliche Biomasse-Rohstoffe für industrielle Anwendungen“ zielt darauf ab, den biobasierten Sektor zu revolutionieren, indem nicht-lignozellulosehaltige Biomasse und Abfälle in wertvolle Industrieprodukte umgewandelt werden. Diese Initiative ist entscheidend für die Weiterentwicklung des Europäischen Green Deals und der Kreislaufwirtschaftsziele, die Förderung nachhaltiger Wertschöpfungsketten und die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU, während gleichzeitig Klimaneutralität und Null-Verschmutzung gefördert werden.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Förderprogramms und dessen übergeordnete Ziele. Das Programm richtet sich an eine Vielzahl von Forschungs- und Innovationsakteuren in ganz Europa und darüber hinaus, wobei der Schwerpunkt auf gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung nachhaltiger biobasierter Lösungen liegt.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf der Umwandlung von nicht-pflanzlicher Biomasse und Abfällen in wertvolle industrielle Anwendungen liegt. Es werden auch die Zielbiomassearten und die Entwicklungsstadien der unterstützten Projekte spezifiziert.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt enthält Informationen zur finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art des Instruments, der maximalen Förderhöhe pro Projekt und allgemeiner finanzieller Parameter.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen. Er behandelt Antragsbedingungen, Kollaborationsrichtlinien, Budgetvorgaben und andere wichtige Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt das Verfahren zur Einreichung von Anträgen, die Bewertungsphasen und die Art und Weise, wie Förderentscheidungen den Antragstellern mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Horizon Europe Programm und diese spezifische Fördermöglichkeit genehmigen und regeln, um Transparenz und Einhaltung etablierter Vorschriften zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

8.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, weitere Länder (mit spezifischen Förderbestimmungen für die Teilnahme)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Biobasierte Chemie- und Materialindustrie, Abfallwirtschaftssektor, Landwirtschafts- und Aquakultursektoren.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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