Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastruktur
Das Thema 'Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastruktur' unter Horizont Europa unterstützt die Schaffung neuer, wegweisender Forschungsinfrastrukturen in allen wissenschaftlichen Bereichen. Es begegnet der Fragmentierung der europäischen Forschungslandschaft, indem es eine koordinierte Entwicklung und strategische Abstimmung zwischen Mitgliedstaaten und Assoziierten Ländern fördert. Dieses Programm zielt darauf ab, disruptive Forschung zu ermöglichen, wissenschaftliche Exzellenz zu stärken und Europas Attraktivität für Forscher weltweit zu erhöhen, um so zu einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Zukunft beizutragen.
Wer wird für die Konzeptentwicklung von Forschungsinfrastrukturen gefördert
Das Programm 'Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastruktur' richtet sich an Organisationen und Einrichtungen, die in der Lage sind, innovative Konzepte für Forschungsinfrastrukturen der nächsten Generation von europäischem Interesse zu entwickeln. Es umfasst alle Forschungsbereiche und zielt darauf ab, die Fragmentierung im Europäischen Forschungsraum durch koordinierte Entwicklungsbemühungen zu verringern. Das Programm unterstützt sowohl völlig neue Infrastrukturen als auch bedeutende, transformative Upgrades bestehender Infrastrukturen, wobei der Schwerpunkt auf Projekten liegt, die globale Forschungsherausforderungen angehen und neue Dienstleistungen sowie Zugangsmöglichkeiten für die Forschungsgemeinschaft schaffen.
Was wird im Rahmen der Forschungsinfrastruktur-Entwicklung gefördert
Dieses Programm finanziert speziell die Konzeption und das initiale Design neuer oder erheblich aufgerüsteter Forschungsinfrastrukturen in allen wissenschaftlichen Disziplinen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung fundierter wissenschaftlicher Begründungen, der Identifizierung von Nutzergemeinschaften und der Skizzierung von Governance- und Finanzplänen für die zukünftige Implementierung. Ausgeschlossen sind Vorschläge, die lediglich eine neue Komponente einer bestehenden Forschungsinfrastruktur betreffen, es sei denn, diese stellt ein großes, transformatives Upgrade dar.
Art und Umfang der Finanzierung für Forschungsinfrastrukturen
Das Programm 'Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastruktur' bietet primär Zuschussförderung für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. Obwohl spezifische maximale Förderbeträge pro Projekt in den bereitgestellten Informationen nicht detailliert sind, betrug das insgesamt zugewiesene Budget für den Aufruf HORIZON-INFRA-2022-DEV-01 21,8 Millionen EUR, davon 20,3 Millionen EUR speziell für HORIZON-INFRA-2022-DEV-01-01. Die Zuwendungsvereinbarungen für erfolgreiche Vorschläge aus diesem geschlossenen Aufruf sollten im Dezember 2022 unterzeichnet werden.
Bedingungen und Anforderungen für die Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen
Bewerber für das Programm 'Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastruktur' müssen die allgemeinen Bedingungen einhalten, die in den Allgemeinen Anhängen des Horizont Europa Arbeitsprogramms dargelegt sind und die Zulässigkeit, Förderfähigkeit, Finanzkapazität und Ausschlusskriterien abdecken. Die Bewertung basiert auf spezifischen Vergabekriterien, Punktwerten und Schwellenwerten, mit einem einstufigen Einreichungs- und Bewertungsverfahren. Rechtliche und finanzielle Aspekte der Zuschüsse sind in den Allgemeinen Anhängen und dem erläuterten Musterzuwendungsvertrag detailliert beschrieben.
Antragsverfahren für Forschungsinfrastruktur-Zuschüsse
Das Antragsverfahren für die 'Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastruktur' ist ein einstufiges Einreichungsverfahren, dessen Bewertung auf vordefinierten Vergabekriterien und Schwellenwerten basiert. Antragsteller reichen Vorschläge über das Funding & Tenders Portal ein, wo detaillierte Anleitungen zum Verfahren und den erforderlichen Dokumenten verfügbar sind. Die Bewertungsergebnisse wurden den Antragstellern mitgeteilt, und die Zuwendungsvereinbarungen für erfolgreiche Vorschläge wurden im Dezember 2022 unterzeichnet.
Rechtsgrundlage der Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastrukturen
Das Programm 'Konzeptentwicklung für Forschungsinfrastrukturen' operiert unter dem umfassenden Rechtsrahmen von Horizont Europa. Seine grundlegende Befugnis leitet sich aus der Verordnung (EU) 2021/695 über das Rahmenprogramm Horizont Europa und die Regeln für die Beteiligung sowie dem Beschluss (EU) 2021/764 über das Spezifische Programm Horizont Europa ab. Weitere operationelle und finanzielle Leitlinien sind in verschiedenen Arbeitsprogrammen, allgemeinen Anhängen und der EU-Finanzverordnung detailliert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
20,300,000 €
Einsendeschluss:
20.04.2022
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, assoziierte Länder und potenziell weitere Nicht-EU-/Nicht-assoziierte Länder mit spezifischen Förderbestimmungen (wie im Horizont Europa Programmleitfaden beschrieben)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur für Forschung
Zusätzliche Partner:
Exekutivagentur für Forschung (REA) – verwaltet die Bewertung von Vorschlägen.
Website: