Förderung der Wissensvalorisierung durch gesellschaftliche und kulturelle Interaktionen (CSA)

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm 'Förderung der Wissensvalorisierung durch gesellschaftliche und kulturelle Interaktionen', das Teil von Horizont Europa ist, zielt darauf ab, die Innovationsakzeptanz voranzutreiben und gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen, indem es die Interaktionen zwischen Kunst, Kulturinstitutionen, Bürgern und Industrie stärkt. Es unterstützt Initiativen, die das gesellschaftliche Verständnis und die Akzeptanz neuer Technologien und innovativer Lösungen durch Co-Kreation und Experimente erhöhen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm konzentriert sich auf die Förderung der Wissensvalorisierung durch die Verbesserung der Interaktionen zwischen Kunst, Kulturinstitutionen, Bürgern und Industrie. Es richtet sich an ein breites Spektrum europäischer Einrichtungen, darunter Forschungsorganisationen, KMU und Kulturinstitutionen, um gemeinsam innovative Konzepte zu entwickeln und zu testen, die die Akzeptanz neuer Technologien und Lösungen in ganz Europa fördern.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert gezielt Projekte, die das Engagement und die Co-Kreation zwischen Kunst, Industrie und Bürgern fördern, um die Einführung innovativer Lösungen zu beschleunigen. Zu den unterstützten Aktivitäten gehören die Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte oder die Anpassung und Erprobung bestehender Konzepte in ganz Europa, um das gesellschaftliche Verständnis und die Akzeptanz neuer Technologien zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, insbesondere durch Pauschalbeträge. Für dieses spezielle Thema steht ein indiziertes Gesamtbudget von 5 Millionen Euro zur Verfügung, wobei einzelne Zuschüsse voraussichtlich 1 Million Euro betragen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen die in den Allgemeinen Anhängen des Horizont Europa Arbeitsprogramms festgelegten allgemeinen Bedingungen einhalten, die Aspekte von der Zulässigkeit und Förderfähigkeit von Anträgen bis hin zur finanziellen Leistungsfähigkeit und der rechtlichen Ausgestaltung von Zuschüssen abdecken. Der Schwerpunkt liegt auf offenen und transparenten Forschungspraktiken.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist ein einstufiger Einreichungsprozess, der von den Antragstellern die Verwendung spezifischer Formulare und die Einhaltung von Richtlinien zur Budgeteinreichung erfordert. Die Bewertung basiert auf Kriterien, die in den Allgemeinen Anhängen des Arbeitsprogramms detailliert sind, wobei die Ergebnisse den Antragstellern direkt mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Dieses Programm wird durch das Rahmenprogramm Horizont Europa und eine Reihe damit verbundener EU-Verordnungen und Arbeitsprogramme etabliert und geregelt. Diese grundlegenden Dokumente definieren seinen operativen Umfang und rechtlichen Rahmen, wobei offizielle Texte über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission zugänglich sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

29.03.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europa (EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Piloterprobung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Union (Europäische Kommission)

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