Innovationsinvestitionen Strang 2a - GRÜN

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Dieser Aufruf, Teil des Instruments für interregionale Innovationsinvestitionen (I3), zielt darauf ab, die Markteinführung und Skalierung innovativer Lösungen durch interregionale Partnerschaften zu beschleunigen. Er unterstützt gezielt Initiativen für den grünen Übergang, fördert ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Volkswirtschaften in ganz Europa, mit einem Schwerpunkt auf der Stärkung der Kapazitäten in weniger entwickelten, Übergangs- und äußersten Regionen. Das Programm richtet sich an Projekte mit hohen Technologiereifegraden (TRL 6-9), um die Innovationsverbreitung voranzutreiben und neue Marktchancen zu schaffen.

Wer wird durch das I3-Programm für den Grünen Übergang gefördert?

Das Programm "Innovationsinvestitionen Strang 2a - GRÜN" richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellern, darunter Unternehmen, KMU und öffentliche Einrichtungen in europäischen Regionen. Sein Hauptziel ist es, den grünen Übergang zu fördern, indem innovative Investitionen unterstützt werden, die zur Klimaneutralität und zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum beitragen.

Welche Innovationen werden im Grünen Übergang gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des I3-Programms für den Grünen Übergang förderfähig sind, einschließlich spezifischer Themenbereiche und der Entwicklungsstadien der unterstützten Innovationen. Es wird auch geklärt, welche Kosten durch die Förderung abgedeckt werden können.

Art und Umfang der I3-Förderung

Für Antragsteller ist das Verständnis des Finanzrahmens entscheidend. Dieses Programm bietet Zuschussförderungen mit einem festen Kofinanzierungssatz und legt spezifische Bedingungen für die finanzielle Unterstützung Dritter fest. Während allgemeine Projektlaufzeiten nicht angegeben sind, läuft das Gesamtprogramm im Zeitraum 2021-2027.

Bedingungen und Anforderungen für I3 Grüner Übergang

Um eine erfolgreiche Teilnahme am I3-Programm für den Grünen Übergang zu gewährleisten, müssen Antragsteller spezifische Bedingungen und Anforderungen bezüglich der Antragstellung, der Konsortialzusammensetzung, des Finanzmanagements und anderer operativer Bestimmungen einhalten.

Antragsverfahren für I3 Grüner Übergang

Der Antragsprozess für das Programm "Innovationsinvestitionen Strang 2a - GRÜN" ist so strukturiert, dass ein klarer und transparenter Einreichungs- und Bewertungsprozess für zukünftige interregionale Partnerschaften gewährleistet ist.

Rechtsgrundlage des I3-Programms für den Grünen Übergang

Das Programm "Innovationsinvestitionen Strang 2a - GRÜN" operiert unter einem robusten Rechtsrahmen, der durch wichtige Gesetzgebungsakte der Europäischen Union und interne Verwaltungsentscheidungen geschaffen wurde. Diese grundlegenden Dokumente gewährleisten die Legitimität des Programms, leiten dessen Umsetzung und sorgen für Transparenz bei allen Interessengruppen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget: 68.902.719 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, mit Fokus auf weniger entwickelte, Übergangs- und äußerste Regionen. Projekte müssen interregionale Partnerschaften zwischen Regionen mit gemeinsamen Smart Specialisation (S3)-Investitionsprioritäten umfassen.

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelproduktion

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Prototypenentwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrates und für KMU (EISMEA)

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