Innovationsinvestitionen Strang 2a - GRÜN

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Innovationsinvestitionen Strang 2a – GRÜN“ zielt darauf ab, Klima- und Umweltherausforderungen in bedeutende Chancen zu verwandeln. Diese Initiative konzentriert sich insbesondere auf die Beschleunigung der Markteinführung und Skalierung innovativer grüner Lösungen, insbesondere solcher mit hohen Technologiereifegraden (TRL 6-9). Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung interregionaler Partnerschaften und der Förderung des Zusammenhalts in den EU-Regionen, in direkter Übereinstimmung mit den ehrgeizigen Zielen des Europäischen Grünen Deals.

Wer wird für grüne Innovationen gefördert

Das Programm „Innovationsinvestitionen Strang 2a – GRÜN“ richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren und Regionen in der gesamten Europäischen Union, wobei der Schwerpunkt auf gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung grüner Innovationen liegt. Das Kernziel des Programms ist die Weiterentwicklung von Lösungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beitragen, um eine weitreichende Wirkung und wirtschaftliches Wachstum zu gewährleisten.

Welche grüne Innovation wird gefördert

Das Programm finanziert eine breite Palette von Projekten und Aktivitäten, die sich auf den grünen Übergang konzentrieren, mit einem starken Fokus auf hohe Technologiereifegrade (TRL 6-9). Es zielt darauf ab, innovative Lösungen zu unterstützen, die zur Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz und nachhaltigen Entwicklung in verschiedenen Sektoren beitragen.

Art und Umfang der grünen Förderung

Das Programm „Innovationsinvestitionen Strang 2a – GRÜN“ bietet finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch Zuschüsse, mit einer erheblichen Kofinanzierungsanforderung. Projekte umfassen typischerweise Konsortien mit mehreren Partnern, und es gelten spezifische Finanz- und Betriebsregeln, um eine effektive Projektumsetzung und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Wichtige Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Die Einhaltung spezifischer Bedingungen und Anforderungen ist für Antragsteller und Begünstigte im Rahmen des Programms „Innovationsinvestitionen Strang 2a – GRÜN“ unerlässlich. Diese umfassen verschiedene Aspekte von der Antragstellung und Konsortialzusammensetzung bis hin zum Finanzmanagement und anderen kritischen Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Programm „Innovationsinvestitionen Strang 2a – GRÜN“ folgt einem strukturierten, wettbewerbsorientierten Ansatz, der Transparenz und Fairness bei der Auswahl innovativer grüner Projekte gewährleistet.

Rechtsgrundlage des Grünen Innovationsfonds

Das Programm „Innovationsinvestitionen Strang 2a – GRÜN“ wird durch einen robusten Rechtsrahmen etabliert und gesteuert, der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Übereinstimmung mit den umfassenderen Politiken und Finanzvorschriften der Europäischen Union gewährleistet.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

70 % Kofinanzierungsrate pro Projekt, mit bis zu 60.000 € finanzieller Unterstützung für Dritte (KMU), potenziell höher bei entsprechender Begründung.

Förderbudget

Förderbudget:

68.902.719 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (EU-27 und Entwicklungs-/Regionen, insbesondere weniger entwickelte Regionen)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Kreativwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen, KMU, öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsverbände, Forschungs- und Technologieorganisationen (FTOs)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäischer Innovationsrat und Exekutivagentur für KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

Regionale Innovationsökosysteme, Wirtschaftsverbände, Forschungs- und Technologieorganisationen (FTOs), Universitäten, NGOs und verschiedene Komponenten der Quadruple Helix (z.B. Bürger und Endnutzer).

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