Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm in Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse für Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Strukturwandel. Es zielt darauf ab, Beschäftigung zu sichern, Einkommen zu schaffen und die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen. Besonderer Fokus liegt auf interkommunalen Projekten und solchen mit privater Kapitalbeteiligung.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich primär an öffentliche Träger und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen, die Infrastrukturprojekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, des Tourismus und der beruflichen Bildung umsetzen. Es zielt darauf ab, Standortnachteile auszugleichen und die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine breite Palette an Infrastrukturvorhaben, von der Erschließung von Gewerbe- und Tourismusgebieten über den Ausbau beruflicher Bildungseinrichtungen bis hin zu Forschungsinfrastrukturen. Die Förderung umfasst die notwendigen Investitionen in Sachanlagen und unter bestimmten Bedingungen auch Planungs- und Beratungsleistungen. Bestimmte Ausgaben sind explizit ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Fördersätze variieren je nach Art des Vorhabens und können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erreichen. Projekte müssen innerhalb festgelegter Fristen begonnen und abgeschlossen werden, und es gelten spezifische Zweckbindungsfristen für geförderte Investitionen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung der Förderung ist an diverse Voraussetzungen gebunden, darunter der fristgerechte Beginn des Vorhabens, der diskriminierungsfreie Zugang zu geförderten Infrastrukturen und die Sicherstellung von Rückforderungsansprüchen bei größeren Summen. Zudem müssen spezifische beihilferechtliche Vorgaben beachtet werden, und es gibt detaillierte Regeln für die Anerkennung und den Ausschluss von Ausgaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche und digitale Einreichung des Förderantrags bei der zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen. Die Bewilligung erfolgt durch einen Zuwendungsbescheid, und die Auszahlung der Mittel erfolgt anteilig nach Investitionsfortschritt und gegen bezahlte Rechnungen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eingebettet in umfassende rechtliche Rahmenbedingungen. Diese umfassen die Landeshaushaltsordnung, das Europäische Beihilfenrecht sowie den Koordinierungsrahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (C- und D-Fördergebiete)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Sonstige, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Infrastrukturprojekte, Tourismus, Berufliche Bildung, Forschungsinfrastruktur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zusätzliche Partner:
Bund (via GRW), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), NRW.Urban GmbH & Co.KG (als Dienstleisterin)