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Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer und Freiberufler mit den Innovationsgutscheinen BW. Ziel ist die Förderung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Planung, Entwicklung und Verbesserung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das Programm bietet Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro, um die Innovationskraft in der Region zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Programm „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Es unterstützt Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.

Was wird gefördert: Projekte, Kosten und Phasen

Das Programm fördert gezielt externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die auf die Entwicklung oder wesentliche Verbesserung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen abzielen. Die Förderung umfasst wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie unter bestimmten Bedingungen auch Materialkosten. Die unterstützten Projekte sollen primär im vorwettbewerblichen Bereich angesiedelt sein.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm stellt Zuschüsse für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bereit. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die maximale Förderhöhe je nach Gutscheintyp variiert. Die Förderungen sind pro Unternehmen auf einmal pro Kalenderjahr und eine bestimmte Gesamtzahl begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Verpflichtung zur formalen Gründung bei Existenzgründern bis zur Abrechnung, die Einhaltung des De-minimis-Beihilferechts sowie die strikte Trennung von Antragstellendem Unternehmen und der beauftragten FuE-Einrichtung. Eine vorzeitige Beauftragung der FuE-Dienstleistungen ist nicht erlaubt.

Antragsverfahren

Der Antrag auf einen Innovationsgutschein kann fortlaufend online bei der L-Bank eingereicht werden. Das Verfahren umfasst eine formale Prüfung und eine inhaltliche Bewertung durch einen Innovationsausschuss, dessen Empfehlung die Grundlage für die finale Entscheidung der L-Bank bildet.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Baden-Württemberg und ist in vielfältige gesetzliche und administrative Rahmenbedingungen eingebettet, die seine Durchführung und die Verwaltung der Zuwendungen regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Verwaltet von: L-Bank

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)