Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Offen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer und Freiberufler mit den Innovationsgutscheinen BW. Ziel ist die Förderung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Planung, Entwicklung und Verbesserung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das Programm bietet Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro, um die Innovationskraft in der Region zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Programm „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Es unterstützt Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.
Was wird gefördert: Projekte, Kosten und Phasen
Das Programm fördert gezielt externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die auf die Entwicklung oder wesentliche Verbesserung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen abzielen. Die Förderung umfasst wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie unter bestimmten Bedingungen auch Materialkosten. Die unterstützten Projekte sollen primär im vorwettbewerblichen Bereich angesiedelt sein.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm stellt Zuschüsse für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bereit. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die maximale Förderhöhe je nach Gutscheintyp variiert. Die Förderungen sind pro Unternehmen auf einmal pro Kalenderjahr und eine bestimmte Gesamtzahl begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Verpflichtung zur formalen Gründung bei Existenzgründern bis zur Abrechnung, die Einhaltung des De-minimis-Beihilferechts sowie die strikte Trennung von Antragstellendem Unternehmen und der beauftragten FuE-Einrichtung. Eine vorzeitige Beauftragung der FuE-Dienstleistungen ist nicht erlaubt.
Antragsverfahren
Der Antrag auf einen Innovationsgutschein kann fortlaufend online bei der L-Bank eingereicht werden. Das Verfahren umfasst eine formale Prüfung und eine inhaltliche Bewertung durch einen Innovationsausschuss, dessen Empfehlung die Grundlage für die finale Entscheidung der L-Bank bildet.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Baden-Württemberg und ist in vielfältige gesetzliche und administrative Rahmenbedingungen eingebettet, die seine Durchführung und die Verwaltung der Zuwendungen regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
20.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Sonstige
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Verwaltet von: L-Bank
Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)