Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe Geschlossen
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Innovationsgutscheinen. Ziel ist die Förderung technischer und technologischer Innovationen durch die Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Das Programm stärkt die Innovationskraft bayerischer Unternehmen und fördert die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe und Existenzgründer in Bayern, die ihre Innovationskraft durch die Zusammenarbeit mit externen Forschungseinrichtungen stärken möchten. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Betriebe durch gezielte Förderung technischer und technologischer Innovationen zu erhöhen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt technische und technologische Innovationsvorhaben, die in Kooperation mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durchgeführt werden. Der Fokus liegt auf der Entwicklung und Verbesserung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, wobei bestimmte Kostenkategorien förderfähig und andere ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form von Innovationsgutscheinen, die in zwei Varianten mit unterschiedlichen Fördersätzen und Finanzrahmen angeboten werden. Die Höhe der Zuwendung ist pro Projekt und Antragsteller begrenzt und richtet sich nach spezifischen Kriterien.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Innovationsgutscheine gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Einhaltung haushaltsrechtlicher und beihilferechtlicher Bestimmungen sowie die strikte Trennung von förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben. Auch die Kumulierung von Gutscheinen unterliegt klaren Regeln.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Innovationsgutscheine ist onlinebasiert und erfordert die frühzeitige Einreichung vor Projektbeginn. Der Projektträger Bayern ist für die Prüfung und Abwicklung zuständig, wobei eine unabhängige fachliche Bewertung bei komplexeren Projekten zum Einsatz kommt.
Rechtliche Grundlage
Die Innovationsgutscheine basieren auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und unterliegen sowohl dem bayerischen Haushaltsrecht als auch EU-beihilferechtlichen Bestimmungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
80.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Begünstigte:
Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freie Berufe, Existenzgründer
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verwaltet von: Projektträger Bayern, Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Zusätzliche Partner: Industrie- und Handelskammer (Beratung), Handwerkskammer (Beratung)