Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert mit dem Innovationsgutschein kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung externer Forschungsinfrastruktur. Ziel ist die Entwicklung oder Weiterentwicklung neuer oder verbesserter vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit technischem Entwicklungsrisiko. Das Programm erleichtert den Zugang zum Innovationsökosystem und stärkt die Innovationskraft niedersächsischer KMU.

Wer wird gefördert

Das Programm „Innovationsgutschein“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen bei der Umsetzung risikoreicher Entwicklungsprojekte durch die Nutzung externer Forschungsinfrastruktur. Ziel ist es, die Entwicklung und Einführung von Produkt- und Prozessinnovationen zu stärken und den Zugang zum Innovationsökosystem zu erleichtern. Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen unterhalten und Projekte in den Stärkefeldern der RIS3-Strategie durchführen.

Was wird gefördert

Gegenstand der Förderung ist die Nutzung externer Forschungsinfrastruktur für risikobehaftete Entwicklungsprojekte. Das Programm unterstützt die Entwicklung oder Weiterentwicklung von neuen oder verbesserten Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Es werden spezifische Fremdleistungen und indirekte Kosten anerkannt, während bestimmte andere Kosten ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins. Die Höhe des Zuschusses und die Förderquote variieren je nach Regionenkategorie und können durch Landesmittel aufgestockt werden, wobei eine maximale Zuwendungshöhe festgelegt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten verschiedene rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Dazu gehören spezifische Anforderungen an die Antragstellung, die Einhaltung von EU-weiten Grundsätzen und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Gleichstellungsaspekten. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, und es gibt Regelungen zur De-minimis-Beihilfe.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Die NBank ist die Bewilligungsstelle und entscheidet im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderanträge.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Niedersachsen etabliert und wird durch eine Reihe von relevanten EU-Verordnungen und nationalen Verwaltungsvorschriften gesteuert. Diese Regelwerke gewährleisten die rechtliche Basis und die Beihilferechtskonformität des Programms.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

30.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie übriges Landesgebiet)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner:

Innovationszentrum Niedersachsen GmbH

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