Zuwendungen zur Integration von Migranten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung. Diese Initiative unterstützt Maßnahmen, die Selbstorganisation, Partizipation und sprachliche Fähigkeiten stärken, um eine nachhaltige Integration zu gewährleisten.

Wer wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit diesem Programm juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die sich für die Integration von Migrantinnen und Migranten, die Flüchtlingshilfe und die interkulturelle Öffnung engagieren. Ziel ist die Stärkung der Migrationsarbeit und die Förderung einer inklusiven Gesellschaft in der Region.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Projekte und Maßnahmen, die sich auf die Integration von Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingshilfe und interkulturelle Öffnung konzentrieren. Dies schließt sowohl direkte Unterstützungsleistungen als auch strukturelle Maßnahmen zur interkulturellen Kompetenzentwicklung ein.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung ist begrenzt, wobei ein Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, die von der Eignung der Antragstellenden über die Projektdurchführung bis hin zur Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben reichen. Besonders wichtig sind interkulturelle Kompetenz, die Bereitschaft zur Vernetzung und die Inklusivität der Projekte.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die frühzeitige Einreichung eines speziellen Formulars beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt ermessensbasiert nach Prüfung und Abstimmung.

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Integrationsförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt und weiteren relevanten landesrechtlichen Haushalts- und Zuwendungsvorschriften, die dessen rechtlichen Rahmen bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

70.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Kommunale Koordinierungsstellen für Migration

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