Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur
Dieses Programm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte dabei, ihre Willkommenskultur zu stärken. Es fördert Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Bevölkerung über die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie zur Verbesserung interkultureller Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung. Antragsberechtigte Kommunen können einen jährlichen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro erhalten.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte, die aktiv an der Stärkung der Willkommenskultur und der Integration von Geflüchteten arbeiten. Die Förderung zielt darauf ab, die Kommunikation mit der einheimischen Bevölkerung zu verbessern und die interkulturellen Kompetenzen der Verwaltungsmitarbeitenden zu stärken.
Was wird gefördert?
Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die direkt zur Stärkung der Willkommenskultur und zur interkulturellen Verständigung beitragen. Dies umfasst sowohl die Öffentlichkeitsarbeit als auch die interne Kompetenzentwicklung der Verwaltung. Es werden ausschließlich Kosten gefördert, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und nach strengen Maßstäben als notwendig erachtet werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Die maximale Förderhöhe ist jährlich auf 20.000 Euro pro Kommune begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragstellende gelten verschiedene rechtliche und administrative Bedingungen. Dazu gehören die Notwendigkeit einer detaillierten Maßnahmenbeschreibung sowie die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften und Transparenzpflichten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, die Gewährung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung der vollständigen Unterlagen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Ermessen der Bewilligungsbehörde und ist an die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gebunden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und wird durch relevante landesrechtliche Haushalts- und Verwaltungsregelungen untermauert. Diese Grundlagen gewährleisten die rechtmäßige und transparente Vergabe der Zuwendungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
20.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Sachsen-Anhalt (Germany)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Website: