Richtlinie Integrationsfonds
Der Integrationsfonds Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Maßnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Geflüchteten. Das Programm zielte darauf ab, das Zusammenleben in den Kommunen zu stärken und die Integration durch vielfältige Projekte in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit und Bildung zu fördern. Die Mittel konnten von kommunalen Gebietskörperschaften beantragt und an Letztempfänger wie Vereine oder Initiativen weitergeleitet werden.
Wer wird gefördert?
Der Integrationsfonds Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, die Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten und Asylbewerbern umsetzen. Ziel ist die Verbesserung der Teilhabe und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Der Integrationsfonds MV unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die gesellschaftliche Integration von Geflüchteten abzielen. Dazu gehören lokal initiierte Projekte wie Informations- und Orientierungsangebote, Begegnungsmöglichkeiten sowie Sport- und Kulturaktivitäten, ebenso wie übergreifende Initiativen zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Integrationsbegleitern und zur Stärkung interkultureller Kompetenzen.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Kosten erforderlich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Integrationsfonds gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Einhaltung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien, die Bindung an bestimmte Zielgruppen und gegebenenfalls die Bestätigung des Bedarfs durch die jeweilige Kommune. Es ist kein Rechtsanspruch auf eine Förderung gegeben.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich unter Verwendung eines speziellen Antragsformulars beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt über Regionalbudgets, wobei ungenutzte Mittel umverteilt werden können.
Rechtsgrundlage
Das Programm „Integrationsfonds“ basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten und des Zusammenlebens in Mecklenburg-Vorpommern. Ergänzend finden die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz Anwendung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Gesellschaftliche Integration von Geflüchteten
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Verwaltet von:
Landesamt für Gesundheit und Soziales