Integrationsprojekte für Menschen mit Migrationshintergrund
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen und Projekte zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Programm unterstützt Vorhaben, die die gleichberechtigte Teilhabe und die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft fördern, einschließlich der Betreuung Geflüchteter und der Stärkung des Ehrenamtes. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für verschiedene Projektarten, darunter Kofinanzierungen und Kleinstprojekte.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an Organisationen und Personen, die sich für die Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund engagieren. Die Projekte müssen in Rheinland-Pfalz stattfinden und die gleichberechtigte Teilhabe sowie die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft fördern. Ziel ist es, sowohl Zugewanderte als auch Einheimische einzubeziehen und eine nachhaltige Willkommens- und Anerkennungskultur zu etablieren.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz voranbringen. Dies umfasst Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung, zur Förderung des Ehrenamtes und zur Kofinanzierung von Bundes- oder EU-Mitteln, sowie Kleinstprojekte vor Ort. Es werden spezifische Kostenkategorien definiert, während bereits begonnene Maßnahmen oder ohnehin anfallende Kosten ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm stellt Zuschüsse zur Verfügung, deren Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Es gibt spezifische Höchstbeträge für Kleinstprojekte, Begegnungsorte und Kofinanzierungen. Die Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung, wobei ein Eigenanteil des Trägers erforderlich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen, darunter die Einhaltung von Fristen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Vorlage einer aussagekräftigen Konzeption. Kooperationsprojekte werden dabei bevorzugt behandelt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Integrationsprojekte in Rheinland-Pfalz umfasst die Einreichung einer detaillierten Projektbeschreibung und eines Finanzierungsplans beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Ermessen des Ministeriums unter Berücksichtigung der Programmziele und Prioritäten.
Rechtsgrundlage
Die Förderung von Integrationsprojekten in Rheinland-Pfalz basiert auf spezifischen Kriterien und den landesrechtlichen Haushaltsvorschriften. Diese Richtlinien legen den Rahmen für die Vergabe der Zuwendungen fest und definieren die Ziele der Integrationspolitik des Landes.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
15.000,00 €
Einsendeschluss:
15.11.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete und Asylbewerber
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz
Verwaltet von:
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz