ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende unterstützt Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz dabei, ungenutzten Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten. Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse, um die nachhaltige Wohnraumversorgung zu verbessern und sozialen Wohnraum zu schaffen. Es unterscheidet sich durch seinen spezifischen Fokus auf diese Zielgruppe und die Kombination aus Darlehen und Zuschuss.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Dieses Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Gebäuden in Rheinland-Pfalz, die bereit sind, Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende herzurichten. Ziel ist es, die nachhaltige Versorgung dieser Personengruppen mit Wohnraum zu verbessern und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum im Land zu schaffen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Programm unterstützt bauliche Maßnahmen, die ein Gebäude ganz oder teilweise in Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende umwandeln oder dafür nutzbar machen. Die Förderung umfasst Investitionskosten für solche Maßnahmen, während spezifische Miet- und Belegungsbindungen einzuhalten sind.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens und eines Tilgungszuschusses. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der förderfähigen Wohnfläche, wobei eine maximale Höhe pro Quadratmeter festgelegt ist und die Darlehen durch das Land verbürgt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und praktische Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von Miet- und Belegungsbindungen, die Einholung einer gemeindlichen Stellungnahme und die Beachtung von Ausschlusskriterien. Auch die Sicherstellung der Fördermittel und Berichtspflichten sind festgelegt.

Antragsverfahren: Schritte und Entscheidungsprozess

Der Antrag für das ISB-Darlehen und den Tilgungszuschuss muss bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Der Prozess umfasst die Verwendung spezifischer Formblätter, die Einholung von Stellungnahmen und eine umfassende Prüfung der Förderkriterien und der Kreditwürdigkeit.

Rechtsgrundlagen des Förderprogramms

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen des Landes Rheinland-Pfalz. Diese Dokumente legen die Förderzwecke, -voraussetzungen und -konditionen fest und bilden die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Unterstützung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.150 € je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Flüchtlinge und Asylbegehrende

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Rheinland-Pfalz, Ministerium der Finanzen

Verwaltet von:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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