Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz und Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Ziel ist es, bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu sichern. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Tilgungszuschüssen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Es zielt darauf ab, Haushalte mit geringem Einkommen durch die Modernisierung bestehenden Wohnraums zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine Vielzahl von Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, darunter energetische Sanierungen, barrierefreies Bauen und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Die Förderung ist an die Verpflichtung zur Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen geknüpft.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Kombination aus zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen, die die finanzielle Belastung für die Investoren signifikant reduzieren. Die Darlehenshöhe hängt von der Art der Modernisierung ab, mit höheren Beträgen für klimagerechte Maßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen, Einkommensgrenzen für Mieter sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen. Zudem sind technische Normen und der Einbezug von Energieeffizienz-Experten bei bestimmten Maßnahmen verpflichtend.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für das ISB-Darlehen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vor Beginn der Maßnahmen. Der gesamte Prozess wird von der ISB verwaltet und schließt eine Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Einhaltung der Förderbedingungen ein.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf dem Landeswohnraumförderungsgesetz und dem Beschluss 2012/21/EU der EU-Kommission, was ihren Status als soziale Wohnraumförderung unterstreicht. Sie trat Anfang 2023 in Kraft und legt die verbindlichen Förderbedingungen fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
175.000 €
Einsendeschluss:
always open
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Wohnungsbau
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Verwaltet von:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)