Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz und Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Ziel ist es, bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu sichern. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Tilgungszuschüssen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Es zielt darauf ab, Haushalte mit geringem Einkommen durch die Modernisierung bestehenden Wohnraums zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert eine Vielzahl von Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, darunter energetische Sanierungen, barrierefreies Bauen und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Die Förderung ist an die Verpflichtung zur Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen geknüpft.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Kombination aus zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen, die die finanzielle Belastung für die Investoren signifikant reduzieren. Die Darlehenshöhe hängt von der Art der Modernisierung ab, mit höheren Beträgen für klimagerechte Maßnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen, Einkommensgrenzen für Mieter sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen. Zudem sind technische Normen und der Einbezug von Energieeffizienz-Experten bei bestimmten Maßnahmen verpflichtend.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für das ISB-Darlehen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vor Beginn der Maßnahmen. Der gesamte Prozess wird von der ISB verwaltet und schließt eine Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Einhaltung der Förderbedingungen ein.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem Landeswohnraumförderungsgesetz und dem Beschluss 2012/21/EU der EU-Kommission, was ihren Status als soziale Wohnraumförderung unterstreicht. Sie trat Anfang 2023 in Kraft und legt die verbindlichen Förderbedingungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

175.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Verwaltet von:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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