Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Investoren bei der Schaffung klimagerechter Gemeinschaftswohnungen. Ziel ist die Förderung von Wohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Studierende und Auszubildende, um den Bedarf an bezahlbaren und barrierefreien Wohnformen zu decken. Die Förderung umfasst Darlehen und Tilgungszuschüsse für Neubau-, Ersatzneubau- und Umbaumaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Investorinnen und Investoren, einschließlich Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und Verbände/Vereinigungen, die Projekte zur Schaffung von Gemeinschaftswohnraum in Rheinland-Pfalz realisieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, spezifische Wohnbedürfnisse älterer Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Studierender und Auszubildender zu erfüllen, um bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum zu erweitern und selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vielfältige bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Gemeinschaftswohnungen, die spezifische Standards hinsichtlich Energieeffizienz und Barrierefreiheit erfüllen. Das Programm unterstützt sowohl die Neuerrichtung als auch die Anpassung bestehenden Wohnraums für die Zielgruppen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Darlehen und Tilgungszuschüssen, die die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum in Rheinland-Pfalz unterstützen sollen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Maßnahme, Fördermietenstufe und Einkommen der zukünftigen Mieter.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderziele zu erreichen, sind spezifische Bedingungen an die Antragstellenden, die Projekte und die zukünftigen Mieter gebunden. Diese umfassen technische Standards, Einkommensgrenzen für Mieter, Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie finanzielle Eigenleistungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die frühzeitige Einreichung relevanter Dokumente bei der ISB, die Prüfung der Antragsberechtigung und Kreditwürdigkeit durch die Bank sowie die Einbindung von Energieeffizienz-Experten bei bestimmten Förderungen. Die Förderzusage erfolgt auf Basis der Prüfung und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz basiert auf spezifischen landesrechtlichen und EU-rechtlichen Grundlagen, die die Förderbedingungen und -zwecke definieren und sicherstellen, dass die sozialen und energetischen Ziele erreicht werden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.250 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche (Grunddarlehen); bis zu 50% des Grunddarlehens als Tilgungszuschuss; Zusatzdarlehen für bestimmte Maßnahmen (z.B. bis zu 50.000 EUR für Aufzüge)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau, Modernisierung, Soziales, Gesundheit

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Verwaltet von:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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