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KfW-Studienkredit
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden und Promovierenden in Deutschland eine einkommens- und vermögensunabhängige Finanzierung der Lebenshaltungskosten. Er ermöglicht monatliche Auszahlungen ohne die Notwendigkeit von Kreditsicherheiten, was ihn von anderen Finanzierungsformen abhebt. Das Programm zielt darauf ab, finanzielle Hürden im Studium zu minimieren und einen erfolgreichen Studienabschluss zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Der KfW-Studienkredit richtet sich an volljährige Studierende und Promovierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind und ihre Lebenshaltungskosten finanzieren müssen. Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, unterliegt jedoch einer Altersgrenze.

Was wird gefördert?

Der KfW-Studienkredit fördert grundständige und postgraduale Studiengänge sowie Promotionen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, einschließlich Auslandssemestern. Der Kredit dient ausschließlich der Finanzierung der Lebenshaltungskosten.

Art und Umfang der Förderung

Der KfW-Studienkredit wird als Darlehen vergeben, das monatliche Auszahlungen von 100 bis 650 Euro ermöglicht. Die maximale Förderdauer variiert je nach Alter und Studienart, mit einer anschließenden Karenz- und Tilgungsphase von bis zu 25 Jahren. Die Verzinsung ist variabel, kann aber in der Tilgungsphase auf Festzins umgestellt werden.

Konditionen und Anforderungen

Der KfW-Studienkredit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter Altersgrenzen und Immatrikulationsnachweise. Die flexible Zinsgestaltung ermöglicht eine Anpassung an Kapitalmarktentwicklungen, mit der Option zur Festzinsvereinbarung in der Tilgungsphase. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, jedoch kann nur ein KfW-Studienkredit gleichzeitig bestehen.

Antragsverfahren

Der Antrag für den KfW-Studienkredit erfolgt online über einen Vertriebspartner der KfW. Nach digitaler Einreichung der Unterlagen erfolgt die Kreditprüfung und -entscheidung durch die KfW. Für die fortlaufende Förderung müssen regelmäßig Studienbescheinigungen und unter Umständen ein Leistungsnachweis eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Der KfW-Studienkredit basiert auf den Richtlinien und Merkblättern der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die als primäre Rechtsgrundlage für dieses Förderprogramm dienen. Diese Dokumente legen die Voraussetzungen, Förderziele und den Ablauf des Kredits fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

54.600 Euro

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Students

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Verwaltet von: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Zusätzliche Partner: KfW Vertriebspartner

Website: KfW Bankengruppe