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Wohnraum für Studierende
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Bayern unterstützt die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und volljährige Auszubildende an Hochschulorten. Die Förderung erfolgt in Form von Baudarlehen und schließt auch die Erstmöblierung ein, um den Bedarf an geeigneten Wohnplätzen zu decken.

Wer wird gefördert

Dieses Programm fördert die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und volljährige Auszubildende. Antragsberechtigt sind primär Eigentümer und Erwerber von Grundstücken in Bayern. Die Förderung zielt darauf ab, den nachhaltigen Bedarf an studentischem Wohnraum an Hochschulorten zu decken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt verschiedene Baumaßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende, einschließlich der Erstmöblierung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Neubau, Umbau und umfassender energetischer Modernisierung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von staatlichen Baudarlehen mit variabler Höhe pro Wohnplatz, abhängig von der Belegungsbindungsdauer. Es gibt Möglichkeiten für erhöhte Darlehen bei bestimmten Mehrkosten.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm unterliegt strikten Bedingungen bezüglich der Belegung, Wirtschaftlichkeit und der Einhaltung europäischer Beihilferegeln. Wichtige Voraussetzungen betreffen auch die Bauausführung und die Eigenleistung des Antragstellers.

Antragsverfahren

Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden. Nach Prüfung durch die Behörde und die BayernLabo erfolgt die Bewilligung durch das Staatsministerium. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in Raten nach Baufortschritt.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) und dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz. Zudem sind europäische Beihilferegelungen und allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen maßgeblich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 75.000 € pro Wohnplatz; ggf. +20.000 € Zuschlag

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Studierende, volljährige Auszubildende

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), zuständige Kreisverwaltungsbehörde

Zusätzliche Partner: Oberster Rechnungshof (Prüfung)

Website: Bayern Portal