Förderung der regionalen Entwicklung – Kommunale Investitionen
Das Land Hessen bietet Zuschüsse und zinslose Darlehen für kommunale Investitionen zur Revitalisierung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen sowie zur Erschließung und zum Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch die nachhaltige Nutzung und Entwicklung von Flächen. Das Programm fördert insbesondere Projekte in GRW- und EFRE-Vorranggebieten sowie interkommunale Kooperationen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt Kommunen, Gemeindeverbände und juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Entwicklung gewerblich-industrieller Infrastruktur. Ziel ist die nachhaltige Nutzung bestehender Flächen und die Belebung strukturschwacher Gebiete in Hessen. Vorhaben in GRW- und EFRE-Gebieten sowie interkommunale Kooperationen werden bevorzugt.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt kommunale Investitionen zur Konversion von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachflächen für eine gewerbliche oder industrielle Folgenutzung sowie zur Erschließung und zum Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben für die Herrichtung und Sanierung von Flächen, den Bau von Infrastruktur wie Straßen und Versorgungsleitungen, sowie Umweltschutzmaßnahmen. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen Grunderwerb, Bauleitplanung und reine Finanzierungskosten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss, kann aber für die Erschließung und den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten auch als rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt werden. Der Fördersatz beträgt üblicherweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mittel können aus Landes-, GRW- und/oder EFRE-Töpfen stammen, wobei bei EFRE-Mitteln eine mögliche Kürzung aufgrund von Nettoeinnahmen des Vorhabens erfolgen kann.
Konditionen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die Schaffung von Voraussetzungen für Gewerbeansiedlungen und die Sicherstellung einer mindestens 15-jährigen zweckentsprechenden Nutzung der geförderten Infrastruktur. Interkommunale Kooperationen werden bevorzugt. Die Förderung ist keine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts. Es gelten spezielle Regelungen für Projekte über 1 Million Euro und für die Veräußerung von Grundstücken.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden; dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. Für GRW-Anträge sind amtliche Formulare zu verwenden. Bei EFRE-Mitteln erfolgt die Projektauswahl über ein Wettbewerbsverfahren, das im Staatsanzeiger für das Land Hessen ausgeschrieben wird.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, insbesondere Teil II, Ziffer 5, die kommunale Investitionen zur Konversion von Brachflächen und zur Erschließung von Gewerbegebieten regeln. Ergänzend gelten die Allgemeinen Förderbestimmungen zur regionalen Entwicklung sowie spezifische EU-Verordnungen und der GRW-Koordinierungsrahmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland) in GRW- und EFRE-Vorranggebieten
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Infrastruktur, Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: