Anpassung an den Klimawandel
Die Initiative des LIFE-Programms zur Anpassung an den Klimawandel bietet EU-Zuschüsse für Projekte, die auf die Stärkung der Resilienz und die Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaauswirkungen abzielen. Dieser von CINEA verwaltete Aufruf unterstützt innovative Lösungen und die Politikentwicklung, um die EU bis 2050 zu einer klimaresilienten Gesellschaft zu machen, im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich der geförderten Aktivitäten und die übergeordneten Ziele der Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel. Es wird dargelegt, wer sich bewerben kann und wo Projekte umgesetzt werden sollten, um mit den strategischen Zielen der EU für Klimaresilienz übereinzustimmen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt legt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten fest, die im Rahmen der Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel förderfähig sind. Er erläutert auch die allgemeinen Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten und die typischen Entwicklungsstadien der gesuchten Projekte.
Art und Umfang der Finanzierung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Merkmale der Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der verfügbaren Fördersummen und der typischen Dauer der geförderten Projekte.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Er umfasst verschiedene Bestimmungen, von Einreichungsregeln bis hin zu finanziellen und operativen Kapazitäten.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt bietet eine klare Anleitung durch den Antragsprozess für die Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel, detailliert die Vorbereitungsschritte, Einreichungsmethoden, erforderlichen Unterlagen und die Kommunikation der Evaluierungsentscheidungen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt nennt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Komponente Anpassung an den Klimawandel des LIFE-Programms genehmigen und regeln, wodurch Transparenz hinsichtlich seines operativen Rahmens gewährleistet wird.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Zwischen 1.000.000 EUR und 5.000.000 EUR (maximal 60% der förderfähigen Kosten)
Förderbudget:
Budget des Aufrufs: 29.000.000 EUR
Einsendeschluss:
04.10.2022
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Wasser- und Abfallwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Skalierung, Kommerzialisierung, Politikentwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Website: