Anpassung an den Klimawandel

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Die Initiative des LIFE-Programms zur Anpassung an den Klimawandel bietet EU-Zuschüsse für Projekte, die auf die Stärkung der Resilienz und die Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaauswirkungen abzielen. Dieser von CINEA verwaltete Aufruf unterstützt innovative Lösungen und die Politikentwicklung, um die EU bis 2050 zu einer klimaresilienten Gesellschaft zu machen, im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich der geförderten Aktivitäten und die übergeordneten Ziele der Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel. Es wird dargelegt, wer sich bewerben kann und wo Projekte umgesetzt werden sollten, um mit den strategischen Zielen der EU für Klimaresilienz übereinzustimmen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt legt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten fest, die im Rahmen der Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel förderfähig sind. Er erläutert auch die allgemeinen Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten und die typischen Entwicklungsstadien der gesuchten Projekte.

Art und Umfang der Finanzierung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Merkmale der Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der verfügbaren Fördersummen und der typischen Dauer der geförderten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Er umfasst verschiedene Bestimmungen, von Einreichungsregeln bis hin zu finanziellen und operativen Kapazitäten.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt bietet eine klare Anleitung durch den Antragsprozess für die Finanzierung zur Anpassung an den Klimawandel, detailliert die Vorbereitungsschritte, Einreichungsmethoden, erforderlichen Unterlagen und die Kommunikation der Evaluierungsentscheidungen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt nennt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Komponente Anpassung an den Klimawandel des LIFE-Programms genehmigen und regeln, wodurch Transparenz hinsichtlich seines operativen Rahmens gewährleistet wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Zwischen 1.000.000 EUR und 5.000.000 EUR (maximal 60% der förderfähigen Kosten)

Förderbudget

Förderbudget:

Budget des Aufrufs: 29.000.000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

04.10.2022

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder.

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Wasser- und Abfallwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Skalierung, Kommerzialisierung, Politikentwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

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