Eindämmung des Klimawandels

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das LIFE-Programm zur Eindämmung des Klimawandels, Teil des umfassenderen EU-Programms für Umwelt- und Klimapolitik, unterstützt innovative Projekte, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 vorantreiben. Diese Initiative zielt speziell auf eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen ab und fördert nachhaltige Energie- und Landmanagementpraktiken. Es ist ein Schlüssel­instrument zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele des Europäischen Grünen Deals.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt enthält Details zu den allgemeinen Förderfähigkeitskriterien des LIFE-Programms zur Eindämmung des Klimawandels und spezifiziert die Arten von Organisationen, die sich bewerben können, sowie den geografischen Umfang der geförderten Aktivitäten. Das Programm zielt darauf ab, eine Vielzahl von Organisationen zu unterstützen, die sich den Klimazielen der EU verschrieben haben.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt skizziert die Arten von Projekten, Themenbereichen und spezifischen Aktivitäten, die im Rahmen des Programms zur Eindämmung des Klimawandels förderfähig sind. Er bietet klare Richtlinien zum Umfang der Maßnahmen, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Kohlenstoffsenken zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Programms zur Eindämmung des Klimawandels, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der maximalen Fördersätze und typischer Projektbudgets.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt umreißt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Dies gewährleistet die Einhaltung der EU-Standards und die ordnungsgemäße Verwaltung der Mittel.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch den Prozess der Einreichung ihrer Vorschläge und beschreibt die Schritte von der Vorbereitung über die Bewertung bis zur Benachrichtigung über die Ergebnisse.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Grundlage und den Regulierungsrahmen für das LIFE-Finanzierungsprogramm zur Eindämmung des Klimawandels bilden. Diese Dokumente gewährleisten die Legitimität des Programms und leiten dessen Umsetzung und Finanzverwaltung.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60%

Förderbudget

Förderbudget:

30.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Nicht-EU-Länder. Aktivitäten außerhalb dieser Länder sind nur zulässig, wenn sie für die Erreichung der EU-Umwelt- oder Klimaziele unerlässlich sind oder die Wirksamkeit von Interventionen innerhalb förderfähiger Länder gewährleisten.

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Union

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

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