Minderung des Klimawandels
Die LIFE-Programm-Zuschüsse zur Minderung des Klimawandels sollen die Europäische Union bis 2050 auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranbringen und Projekte unterstützen, die Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren und nachhaltige Praktiken fördern. Diese Initiative ist ein Eckpfeiler des Europäischen Grünen Deals und katalysiert innovative Lösungen in verschiedenen Sektoren, um ehrgeizige Emissionsreduktionsziele für 2030 zu erreichen. Sie bietet eine entscheidende Möglichkeit für Unternehmen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen engagieren, um wichtige EU-Mittel zu sichern.
Wer wird durch LIFE Klimaschutz gefördert?
Das LIFE-Klimaschutzprogramm richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern. Sein primäres Ziel ist es, zu einem gerechten und nachhaltigen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beizutragen und die ehrgeizigen Emissionsreduktionsziele der EU zu unterstützen.
Was wird durch LIFE Klimaschutz gefördert?
Das LIFE-Klimaschutzprogramm finanziert eine Vielzahl von Projekttypen und thematischen Bereichen, die sich auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Verbesserung von Klimaschutzmaßnahmen konzentrieren. Unterstützte Aktivitäten erstrecken sich über verschiedene Phasen der Projektentwicklung, von der Demonstration bis zur Markteinführung.
Art und Umfang der LIFE Klimaförderung
Das LIFE-Klimaschutzprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit einer erheblichen Kofinanzierungsrate. Obwohl die Projektlaufzeit nicht explizit definiert ist, ist der finanzielle Umfang pro Projekt indikativ und leitet die Antragsteller hinsichtlich der erwarteten Förderhöhen.
Bedingungen und Anforderungen für LIFE Klimazuschüsse
Antragsteller für das LIFE-Klimaschutzprogramm müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen bezüglich der Antragsverfahren, der Konsortialbildung, der Haushaltsregeln und anderer operationeller Bestimmungen einhalten, die alle in den offiziellen Aufrufdokumenten detailliert sind.
Antragsverfahren für LIFE Klimaschutz
Das Antragsverfahren für LIFE-Klimaschutz-Zuschüsse folgt einem strukturierten, einstufigen Einreichungs- und Bewertungsablauf, mit klaren Fristen und einem definierten Zeitplan für die Unterzeichnung der Fördervereinbarung. Alle notwendigen Dokumente und Leitlinien sind über das Funding & Tenders Portal verfügbar.
Rechtsgrundlage für LIFE Klimaschutz
Das LIFE-Klimaschutzprogramm ist fest in etablierten rechtlichen Rahmenwerken der Europäischen Union verankert, wobei spezifische Verordnungen und Arbeitsprogramme sein Mandat und seine operativen Richtlinien definieren.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Förderbudget:
30.500.000 EUR
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierte Länder, insbesondere einschließlich Spanien, Italien, Frankreich, Portugal, Albanien, Vereinigtes Königreich, Lettland, Zypern, Ungarn, Bulgarien, Norwegen, Türkei, Israel, Schweden, Österreich, Griechenland, Kroatien und Niederlande.
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Website: