Minderung des Klimawandels

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die LIFE-Programm-Zuschüsse zur Minderung des Klimawandels sollen die Europäische Union bis 2050 auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranbringen und Projekte unterstützen, die Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren und nachhaltige Praktiken fördern. Diese Initiative ist ein Eckpfeiler des Europäischen Grünen Deals und katalysiert innovative Lösungen in verschiedenen Sektoren, um ehrgeizige Emissionsreduktionsziele für 2030 zu erreichen. Sie bietet eine entscheidende Möglichkeit für Unternehmen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen engagieren, um wichtige EU-Mittel zu sichern.

Wer wird durch LIFE Klimaschutz gefördert?

Das LIFE-Klimaschutzprogramm richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern. Sein primäres Ziel ist es, zu einem gerechten und nachhaltigen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beizutragen und die ehrgeizigen Emissionsreduktionsziele der EU zu unterstützen.

Was wird durch LIFE Klimaschutz gefördert?

Das LIFE-Klimaschutzprogramm finanziert eine Vielzahl von Projekttypen und thematischen Bereichen, die sich auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Verbesserung von Klimaschutzmaßnahmen konzentrieren. Unterstützte Aktivitäten erstrecken sich über verschiedene Phasen der Projektentwicklung, von der Demonstration bis zur Markteinführung.

Art und Umfang der LIFE Klimaförderung

Das LIFE-Klimaschutzprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit einer erheblichen Kofinanzierungsrate. Obwohl die Projektlaufzeit nicht explizit definiert ist, ist der finanzielle Umfang pro Projekt indikativ und leitet die Antragsteller hinsichtlich der erwarteten Förderhöhen.

Bedingungen und Anforderungen für LIFE Klimazuschüsse

Antragsteller für das LIFE-Klimaschutzprogramm müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen bezüglich der Antragsverfahren, der Konsortialbildung, der Haushaltsregeln und anderer operationeller Bestimmungen einhalten, die alle in den offiziellen Aufrufdokumenten detailliert sind.

Antragsverfahren für LIFE Klimaschutz

Das Antragsverfahren für LIFE-Klimaschutz-Zuschüsse folgt einem strukturierten, einstufigen Einreichungs- und Bewertungsablauf, mit klaren Fristen und einem definierten Zeitplan für die Unterzeichnung der Fördervereinbarung. Alle notwendigen Dokumente und Leitlinien sind über das Funding & Tenders Portal verfügbar.

Rechtsgrundlage für LIFE Klimaschutz

Das LIFE-Klimaschutzprogramm ist fest in etablierten rechtlichen Rahmenwerken der Europäischen Union verankert, wobei spezifische Verordnungen und Arbeitsprogramme sein Mandat und seine operativen Richtlinien definieren.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

30.500.000 EUR

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierte Länder, insbesondere einschließlich Spanien, Italien, Frankreich, Portugal, Albanien, Vereinigtes Königreich, Lettland, Zypern, Ungarn, Bulgarien, Norwegen, Türkei, Israel, Schweden, Österreich, Griechenland, Kroatien und Niederlande.

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

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