Natur und Biodiversität

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das LIFE-Förderprogramm „Natur und Biodiversität“ zielt darauf ab, das Naturkapital in Meeres-, Süßwasser- und terrestrischen Ökosystemen innerhalb der Europäischen Union zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen. Diese Initiative unterstützt innovative Techniken und die Umsetzung von EU-Gesetzen, um ehrgeizige Erhaltungsziele zu erreichen und die großflächige Verbreitung erfolgreicher Lösungen zu fördern.

Wer wird gefördert

Das LIFE-Programm „Natur und Biodiversität“ wurde entwickelt, um eine Vielzahl von Organisationen zu unterstützen, die sich dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung des europäischen Naturkapitals verschrieben haben. Die Förderung richtet sich primär an Projekte in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, mit dem klaren Ziel, erhebliche Erhaltungsvorteile in marinen, Süßwasser- und terrestrischen Ökosystemen zu erzielen.

Was wird gefördert

Dieses Programm unterstützt Standard-Aktionsprojekte (SAPs), die innovative Techniken und Politiken zum Schutz und zur Erhaltung der Natur und Biodiversität entwickeln, umsetzen und überwachen. Es zielt speziell auf Maßnahmen ab, die die Umweltgesetzgebung der EU einhalten und eine weit verbreitete, wirkungsvolle Implementierung erfolgreicher Lösungen anstreben. Projekte, die sich ausschließlich auf Governance konzentrieren, sind ausgeschlossen, da sie durch eine separate Aufforderung abgedeckt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung im Rahmen des LIFE-Programms „Natur und Biodiversität“ erfolgt in Form von Zuschüssen. Für förderfähige Projekte ist ein beträchtliches Budget von 155 Millionen Euro vorgesehen, wobei detaillierte Finanzregeln und -bedingungen in den begleitenden Ausschreibungsdokumenten festgelegt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller für das LIFE-Programm „Natur und Biodiversität“ müssen spezifische Zulassungs-, Förder-, Finanz- und operative Kapazitätsbedingungen einhalten, die im Ausschreibungsdokument detailliert sind. Die Einreichungs- und Bewertungsverfahren sowie die Vergabekriterien sind klar definiert, um eine transparente und faire Auswahl der Projekte zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für LIFE-Projekte „Natur und Biodiversität“ umfasst die Erstellung und Einreichung von Vorschlägen gemäß den Richtlinien im Antragsformular und im Online-Handbuch. Der Evaluierungsprozess ist mit spezifischen Kriterien und Zeitplänen umrissen, gefolgt von den Verfahren zur Zuwendungsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Das LIFE-Programm „Natur und Biodiversität“ operiert unter einem robusten Rechtsrahmen, der seine Autorität aus wichtigen Verordnungen der Europäischen Union bezieht. Diese grundlegenden Dokumente sichern die Legitimität des Programms, leiten seine Umsetzung und gewährleisten Transparenz bezüglich seiner operativen Richtlinien und Finanzverwaltung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

155.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

155.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Marine, Süßwasser- und terrestrische Ökosysteme

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

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