Natur und Biodiversität
Der LIFE-Zuschuss für Natur und Biodiversität, Teil des umfassenderen LIFE-Programms, bietet entscheidende EU-Finanzierung für Projekte, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung des europäischen Naturkapitals gewidmet sind. Dieses Programm zielt darauf ab, EU-Natur- und Biodiversitätsgesetzgebung sowie -strategien durch Standard-Aktionsprojekte (SAPs) umzusetzen und so wichtige Naturschutzbemühungen in marinen, Süßwasser- und terrestrischen Ökosystemen zu unterstützen. Es stellt ein signifikantes Bekenntnis zu den Zielen des Europäischen Green Deal für eine nachhaltige Zukunft dar.
Wer wird durch LIFE Natur und Biodiversität gefördert
Das LIFE-Programm für Natur und Biodiversität stellt Finanzmittel für eine breite Palette von juristischen Personen in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern bereit, wobei der Fokus auf den entscheidenden Zielen des Schutzes und der Wiederherstellung des europäischen Naturkapitals liegt. Projekte sollten primär in förderfähigen Ländern stattfinden, obgleich Aktivitäten außerhalb dieser Gebiete finanziert werden können, wenn sie für die Erreichung der EU-Umwelt- und Klimaziele unerlässlich sind, insbesondere bei Wanderarten oder grenzüberschreitenden Problemen.
Was wird durch LIFE Natur und Biodiversität gefördert
Das LIFE-Programm für Natur und Biodiversität unterstützt Projekte, die sich an der EU-Umweltpolitik orientieren und sich auf innovative und praktische Lösungen für Naturschutz und Wiederherstellung konzentrieren. Es legt klare Richtlinien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten fest, um sicherzustellen, dass die Mittel für Aktivitäten mit maximaler Wirkung eingesetzt werden. Projekte sollen verschiedene Entwicklungsstadien abdecken, von der angewandten Forschung bis zur Markteinführung und Skalierung, um den effektiven Einsatz von Lösungen zu fördern.
Art und Umfang der Förderung
Das LIFE-Programm für Natur und Biodiversität bietet Zuschüsse mit spezifischen Fördersätzen, die auf den Projektumfang zugeschnitten sind, um die Wirkung im Naturschutz und der Biodiversität zu maximieren. Projekte können über einen erheblichen Zeitraum laufen, was eine umfassende und effektive Umsetzung von Naturschutzstrategien ermöglicht.
Bedingungen und Anforderungen für die LIFE Natur und Biodiversität Förderung
Antragsteller des LIFE-Programms für Natur und Biodiversität müssen spezifische Bedingungen sowohl für die Antragstellung als auch für die Projektumsetzung einhalten, einschließlich strenger Budgetregeln und eines starken Schwerpunkts auf die Nachhaltigkeit des Projekts. Die Zusammenarbeit in Konsortien wird gefördert, wobei klare Richtlinien für die Verwaltung von Mehrfachbegünstigten-Zuschüssen bereitgestellt werden.
Antragsverfahren für LIFE Natur und Biodiversität
Der Antragsprozess für das LIFE-Programm für Natur und Biodiversität umfasst eine einstufige Online-Einreichung, gefolgt von einer umfassenden Bewertung auf der Grundlage spezifischer Auswahlkriterien. Antragstellern wird dringend empfohlen, sich gründlich vorzubereiten und verfügbare Unterstützungsressourcen zu nutzen.
Rechtsgrundlage von LIFE Natur und Biodiversität
Das LIFE-Programm für Natur und Biodiversität arbeitet unter einem robusten Rechtsrahmen, der durch wichtige EU-Verordnungen geschaffen wurde und Transparenz und Rechenschaftspflicht bei seinen Förderaktivitäten gewährleistet. Offizielle Texte zu diesen Rechtsgrundlagen werden öffentlich zugänglich gemacht, um umfassende Leitlinien für Antragsteller und Interessengruppen bereitzustellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
13.000.000 €
Förderbudget:
153.000.000 €
Einsendeschluss:
23.09.2025
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder. Aktivitäten außerhalb dieser Länder sind nur förderfähig, wenn sie für die Erreichung der EU-Umwelt- und Klimaziele unerlässlich sind, wie z.B. bei Wanderarten oder grenzüberschreitenden Problemen.
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Markteinführung, Skalierung, Politikentwicklung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
CINEA
Website: