Natur und Biodiversität
Das LIFE-Zuschussprogramm Natur und Biodiversität unterstützt die ambitionierten Umwelt- und Klimaschutzziele der Europäischen Union. Es stellt entscheidende Finanzmittel für Projekte bereit, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung des europäischen Naturkapitals in verschiedenen Ökosystemen gewidmet sind. Diese Initiative ist ein Eckpfeiler des Europäischen Green Deals, der darauf abzielt, den Verlust von Lebensräumen und Arten umzukehren und eine nachhaltige, klimaneutrale Zukunft zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderkriterien und erläutert die Arten von Organisationen und Einzelpersonen, die sich bewerben können, die geografischen Gebiete, in denen Projekte durchgeführt werden müssen, und die übergeordneten Ziele, die Projekte erfüllen müssen, um im Rahmen des LIFE-Programms Natur und Biodiversität förderfähig zu sein.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die im Rahmen des LIFE-Programms Natur und Biodiversität förderfähig sind. Er erläutert auch, welche Kosten als förderfähig und welche als ausgeschlossen gelten, und spezifiziert die typische Reife- oder Entwicklungsphase von Projekten, die das Programm unterstützen soll.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Parameter des LIFE-Programms Natur und Biodiversität, einschließlich der verschiedenen Formen der finanziellen Unterstützung, der anwendbaren Fördersätze und indikativen Projektbudgets sowie der typischen Dauer für geförderte Projekte.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Antragsverfahrens und der Projektdurchführung einhalten müssen. Er umfasst administrative Bestimmungen, Regeln für die Zusammenarbeit, Budgetrichtlinien und andere wichtige Vorschriften.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt enthält einen Leitfaden zum Antragsverfahren für das LIFE-Programm Natur und Biodiversität, der den schrittweisen Einreichungsprozess, die zur Auswahl von Vorschlägen verwendete Bewertungsmethode und die Art und Weise, wie Antragsteller über Förderentscheidungen informiert werden, detailliert beschreibt.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Grundlage und Steuerung des LIFE-Förderprogramms Natur und Biodiversität bilden. Er spezifiziert die primäre Genehmigungsgesetzgebung und andere Schlüsselvorschriften, die seinen Betrieb und die Fondsverwaltung prägen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
75%
Förderbudget:
Gesamtes Ausschreibungsbudget: 135.470.000 €. Für Natur und Biodiversität (LIFE-2021-SAP-NAT-NATURE): 132.470.000 €. Für Natur-Governance (LIFE-2021-SAP-NAT-GOV): 3.000.000 €.
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union, EWR-Länder und Länder, die mit dem LIFE-Programm assoziiert sind (oder eine Assoziierung verhandeln).
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Wasser- und Abfallwirtschaft
Begünstigte:
Organisationen und Einrichtungen, die im Naturschutz, Biodiversitätsschutz, der Umsetzung von Umweltpolitik und im Klimaschutz in marinen, Süßwasser- und terrestrischen Ökosystemen tätig sind.
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Union
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Website: