Lokale Grüne Initiativen

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Dieses Programm, „Lokale Grüne Initiativen“, unter dem Binnenmarktprogramm (SMP) – COSME-Säule, zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und lokale Wirtschaften in ganz Europa zu befähigen, die doppelte grüne und digitale Transformation voranzutreiben. Es soll nachhaltiges, inklusives Wachstum fördern, neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die sozioökonomischen Auswirkungen von Krisen mindern, indem es die transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Entwicklung von „Local Green Deals“ (Lokalen Grünen Initiativen) fördert.

Wer wird für Lokale Grüne Initiativen gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Einrichtungen und den geografischen Anwendungsbereich des Programms „Lokale Grüne Initiativen“ und skizziert dessen Kernziele, um nachhaltiges und inklusives Wachstum auf lokaler Ebene voranzutreiben. Das Programm richtet sich an eine breite Palette lokaler Wirtschaftsakteure und Verwaltungen in der EU und den Verhandlungsländern und fördert kollaborative Lösungen für grüne und digitale Transformationen.

Welche Projekte werden gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die thematischen Bereiche und Arten von Aktivitäten, die durch das Programm „Lokale Grüne Initiativen“ unterstützt werden, welches sich auf Initiativen konzentriert, die die doppelte grüne und digitale Transformation auf lokaler und regionaler Ebene beschleunigen. Das Programm fördert Projekte, die mit wichtigen EU-Strategien in Einklang stehen, um innovative und nachhaltige Praktiken zu fördern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „Lokale Grüne Initiativen“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit einer signifikanten Förderquote zur Unterstützung förderfähiger Projekte. Das für diesen spezifischen Aufruf zugewiesene Gesamtbudget betrug 4.000.000 €.

Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller des Programms „Lokale Grüne Initiativen“, wobei der Schwerpunkt auf konsortialbasierten Anträgen und der Einhaltung spezifischer regulatorischer Rahmenbedingungen liegt. Schlüsselinformationen bezüglich der Förderfähigkeit, Antragsverfahren und Budgetrichtlinien werden im umfassenden Aufrufdokument referenziert.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „Lokale Grüne Initiativen“ folgt einer einstufigen Einreichung, die die Einhaltung spezifischer Vorlagen und Richtlinien erfordert. Die Bewertungskriterien und detaillierten Verfahrensschritte sind im offiziellen Aufrufdokument beschrieben, um einen transparenten Auswahlprozess für kooperative Projekte zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage des Programms

Das Programm „Lokale Grüne Initiativen“ operiert innerhalb eines klaren Rechtsrahmens, der von der Europäischen Union festgelegt wurde. Dieser Abschnitt identifiziert den grundlegenden Rechtsakt und die wichtigsten maßgeblichen Verordnungen, die die Umsetzung und Ziele des Programms autorisieren und prägen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 % der förderfähigen Kosten

Förderbudget

Förderbudget:

4.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Das Programm ist für förderfähige EU-Länder und andere Nicht-EU-Länder mit laufenden Verhandlungen zur Teilnahme an der KMU-Säule des Binnenmarktprogramms anwendbar. Beispiele für teilnehmende Länder sind Belgien, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Albanien.

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kreativwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU, regionale und lokale Wirtschaftsakteure, lokale Verwaltungen, Industrie, Unternehmen, andere lokale Interessengruppen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Union (Binnenmarktprogramm - COSME-Säule)

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)

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