Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen der zivilen kommerziellen Luftfahrt in Deutschland. Es fördert innovative Forschungs- und Technologievorhaben, insbesondere im Bereich klimaneutraler Luftfahrttechnologien, durch flexible Darlehensformen. Ziel ist es, den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigeren Luftfahrt voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen richtet sich an Unternehmen der zivilen kommerziellen Luftfahrt mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ziel ist es, den Standort Deutschland zu stärken und den Transformationsprozess zu einer nachhaltigeren Luftfahrt voranzutreiben. Es gibt spezifische Anforderungen an die antragstellenden Unternehmen, um die erfolgreiche Durchführung und Verwertung der Projekte sicherzustellen.

Was wird gefördert: Inhalte und Schwerpunkte

Die Förderung konzentriert sich auf Forschungs- und Technologievorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung in der zivilen kommerziellen Luftfahrt. Ein besonderer Fokus liegt auf Klimaschutztechnologien. Das Programm unterstützt Projekte mit hohem technischen Entwicklungsrisiko und einer klaren Marktverwertungsperspektive.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet Darlehen in verschiedenen Formen an, die flexibel auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind. Die Förderquoten variieren je nach Unternehmensgröße, und es gibt eine maximale Fördersumme pro Projekt und Unternehmen.

Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Für die Beantragung und den Erhalt des Darlehens müssen spezifische Voraussetzungen und Richtlinien beachtet werden, darunter allgemeine Förderbedingungen, EU-Beihilferegeln wie die AGVO und bestimmte Budgetgrenzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, die Bewilligung erfolgt nach Ermessen.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Darlehen

Der Antrag für das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen muss schriftlich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingereicht werden. Nach der Einreichung durchläuft der Antrag einen mehrstufigen Prüfungs- und Entscheidungsprozess, an dem verschiedene Institutionen beteiligt sind.

Rechtsgrundlagen des Programms

Das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen basiert auf einer spezifischen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und wird durch verschiedene haushaltsrechtliche und europäische Beihilferegelungen legitimiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2028

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bundesministerium der Finanzen (BMF)

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