Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)
Das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen der zivilen kommerziellen Luftfahrt in Deutschland. Es fördert innovative Forschungs- und Technologievorhaben, insbesondere im Bereich klimaneutraler Luftfahrttechnologien, durch flexible Darlehensformen. Ziel ist es, den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigeren Luftfahrt voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen richtet sich an Unternehmen der zivilen kommerziellen Luftfahrt mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ziel ist es, den Standort Deutschland zu stärken und den Transformationsprozess zu einer nachhaltigeren Luftfahrt voranzutreiben. Es gibt spezifische Anforderungen an die antragstellenden Unternehmen, um die erfolgreiche Durchführung und Verwertung der Projekte sicherzustellen.
Was wird gefördert: Inhalte und Schwerpunkte
Die Förderung konzentriert sich auf Forschungs- und Technologievorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung in der zivilen kommerziellen Luftfahrt. Ein besonderer Fokus liegt auf Klimaschutztechnologien. Das Programm unterstützt Projekte mit hohem technischen Entwicklungsrisiko und einer klaren Marktverwertungsperspektive.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm bietet Darlehen in verschiedenen Formen an, die flexibel auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind. Die Förderquoten variieren je nach Unternehmensgröße, und es gibt eine maximale Fördersumme pro Projekt und Unternehmen.
Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Für die Beantragung und den Erhalt des Darlehens müssen spezifische Voraussetzungen und Richtlinien beachtet werden, darunter allgemeine Förderbedingungen, EU-Beihilferegeln wie die AGVO und bestimmte Budgetgrenzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, die Bewilligung erfolgt nach Ermessen.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Darlehen
Der Antrag für das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen muss schriftlich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingereicht werden. Nach der Einreichung durchläuft der Antrag einen mehrstufigen Prüfungs- und Entscheidungsprozess, an dem verschiedene Institutionen beteiligt sind.
Rechtsgrundlagen des Programms
Das Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen basiert auf einer spezifischen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und wird durch verschiedene haushaltsrechtliche und europäische Beihilferegelungen legitimiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
25.000.000 €
Einsendeschluss:
31.12.2028
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Deutschland, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bundesministerium der Finanzen (BMF)