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Entwicklung digitaler Technologien
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Förderprogramm "Entwicklung digitaler Technologien" des BMWK unterstützt vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft. Es zielt darauf ab, die digitale Transformation in Deutschland und Europa voranzutreiben, indem es Leuchtturmvorhaben fördert, die neue digitale Technologien und Anwendungen demonstrieren und deren wirtschaftliche Verwertung beschleunigen. Der Fokus liegt auf der Stärkung der digitalen Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, insbesondere des Mittelstands.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Zielgruppen und den geografischen Anwendungsbereich des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“. Er legt fest, welche Arten von Organisationen und Einrichtungen antragsberechtigt sind und wo die geförderten Projekte durchgeführt werden müssen. Das Programm zielt generell darauf ab, Deutschlands digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationsförderung im Bereich digitaler Technologien zu stärken.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die förderfähigen Projekttypen und thematischen Schwerpunkte des Programms „Entwicklung digitaler Technologien“. Es werden die akzeptablen Reifegrade der Projekte sowie die Kategorien der förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten dargelegt, wobei ein starker Fokus auf vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung liegt.

Art und Umfang der Finanzierung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Unterstützung, die durch das Programm „Entwicklung digitaler Technologien“ bereitgestellt wird, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der maximalen Förderhöhen und -quoten sowie der typischen Laufzeiten der geförderten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger des Programms „Entwicklung digitaler Technologien“ dar. Er umfasst Antragsbedingungen, Konsortialregeln sowie weitere wichtige Bestimmungen, einschließlich der Einhaltung von Beihilferegeln und der Verpflichtungen zur Projektdurchführung und Berichterstattung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt bietet eine detaillierte Anleitung zum Antragsverfahren für das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“, von der Vorbereitung der Unterlagen bis hin zu Einreichung und Evaluierung. Er beschreibt auch, wie die Förderentscheidungen getroffen und den Antragstellern mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlagen

Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ autorisieren, etablieren und steuern. Er identifiziert die primäre Quelle seiner Legitimität und wichtige übergeordnete Regelungen, die seine Funktionsweise prägen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen, bis zu 100% für Hochschulen/Forschungseinrichtungen. Max. 15.000.000 € pro Projekt.

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland, Schweiz, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: DLR Projektträger

Website: DLR Projektträger