Schnelle Umsetzung von Innovationen und Künstlicher Intelligenz in der Luftfahrt
Das Programm „Schnelle Umsetzung von Innovationen und Künstlicher Intelligenz in der Luftfahrt“ zielte darauf ab, die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in den europäischen Luftfahrtsektor zu beschleunigen. Als Teil des breiteren Rahmenprogramms Horizon Europe konzentrierte sich diese Initiative auf die Förderung wegweisender Lösungen für ein umweltfreundlicheres, effizienteres und sichereres Flugverkehrsmanagement. Durch die Finanzierung innovativer Maßnahmen sollten zentrale Herausforderungen in der Luftfahrt mithilfe fortschrittlicher KI-Technologien und der Mensch-KI-Kollaboration angegangen werden.
Wer wird gefördert: Förderfähigkeit und Ziele
Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderfähigkeitskriterien für das Programm „Schnelle Umsetzung von Innovationen und Künstlicher Intelligenz in der Luftfahrt“, detailliert die Arten von Einrichtungen, die sich bewerben konnten, den geografischen Umfang der Projekte und die übergeordneten Ziele, die das Programm im Luftfahrtsektor erreichen sollte.
Was wird gefördert: Projektumfang und Kosten
Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen zu den Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die förderfähig waren, sowie Richtlinien zu den abgedeckten Kosten und dem erwarteten Reifegrad der unterstützten Innovationen im Bereich KI für die Luftfahrt.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Unterstützung, die das Programm bereitstellte, einschließlich der verfügbaren Förderarten, spezifischer Förderbeträge und der zulässigen Dauer für geförderte Projekte, und legt die wichtigsten finanziellen Parameter für Antragsteller dar.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten mussten, und umfasst alles von Antragsbestimmungen und Kollaborationsanforderungen bis hin zu Budgetverwaltung und anderen wichtigen Bestimmungen, die das Programm regeln.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt bietet eine Anleitung durch das Antragsverfahren für das Programm „Schnelle Umsetzung von Innovationen und Künstlicher Intelligenz in der Luftfahrt“, detailliert die Einreichungsanforderungen, die Bewertungsmethode und die Kommunikation der Entscheidungen an die Antragsteller.
Rechtsgrundlage des KI-Programms für die Luftfahrt
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Schnelle Umsetzung von Innovationen und Künstlicher Intelligenz in der Luftfahrt“ etablierten und regierten, und beschreibt dessen primäre Autorisierung und Schlüsselvorschriften sowie den Zugang zu diesen offiziellen Texten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Förderbudget:
Das Gesamtbudget für den Aufruf HORIZON-SESAR-2022-DES-IR-01 wurde auf verschiedene Themen verteilt. Für dieses spezifische Thema (HORIZON-SESAR-2022-DES-IR-01-WA5-4) betrug der maximale Zuschuss pro Förderung 5.000.000 € und der minimale Zuschuss 2.000.000 €.
Einsendeschluss:
13.10.2022
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten und mit Horizon Europe assoziierte Länder)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Interessengruppen des Luftfahrtsektors, einschließlich Flugsicherungsdienstleister (ANSPs), Fluggesellschaften, Flughafenmanager, Aufsichtsbehörden und andere am Flugverkehrsmanagement (ATM) und Luftfahrtbetrieb beteiligte Entitäten. Zu den spezifisch genannten Rollen gehören Entscheidungsträger, Piloten und Fluglotsen (ATCOs).
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission (über das Rahmenprogramm Horizon Europe)
Verwaltet von:
Gemeinsames Unternehmen SESAR 3 (SESAR 3 JU)
Website: