Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH bietet Film- und Medienschaffenden sowie Kinobetreibern in Berlin-Brandenburg finanzielle Unterstützung. Das Programm fördert Projekte in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen, von der Stoffentwicklung bis zur Produktion und dem Verleih, primär durch bedingt rückzahlbare Darlehen. Ziel ist die Stärkung der regionalen Medienkultur und -wirtschaft unter Berücksichtigung von Qualität, Diversität und Nachhaltigkeit.

Wer wird gefördert: Antragsteller, Region und Ziele

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in der Region Berlin-Brandenburg. Antragsberechtigt sind Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Verleiher und Kinobetreiber, die ihren Geschäftssitz oder eine Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben. Ziel ist die Stärkung der regionalen Medienkultur und -wirtschaft sowie die Förderung von Diversität und Nachhaltigkeit in der Branche.

Was wird gefördert: Projektarten und Sektoren

Das Medienboard Berlin-Brandenburg fördert das audiovisuelle Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen. Dies umfasst ein breites Spektrum von der Stoff- und Projektentwicklung über die Produktion von Filmen und seriellen Formaten bis hin zu Verleihmaßnahmen, Kinoförderung und innovativen audiovisuellen Inhalten. Projekte müssen den Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien entsprechen und dürfen keine jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Inhalte aufweisen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Für bestimmte Kategorien wie Abschluss- und Kurzfilme oder den Kinoprogrammpreis sind auch Zuschüsse möglich. Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 50 % der beihilfefähigen Kosten, wobei der deutsche Finanzierungsanteil eine wesentliche Rolle spielt. Bei internationalen Koproduktionen oder kommerziell risikoreichen Werken kann die Förderintensität höher liegen. Antragsteller müssen in der Regel einen Eigenanteil von 50 % leisten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Projektdurchführung gelten spezifische rechtliche und inhaltliche Bedingungen. Dazu gehören der Geschäftssitz in Berlin-Brandenburg zum Zeitpunkt der Auszahlung, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projekts, die Einhaltung eines angemessenen Eigenanteils und die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie ökologischen Standards. Die Förderung unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss digital über ein onlinebasiertes Portal eingereicht werden. Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH entscheidet über die Vergabe der Fördermittel nach Prüfung der Antragsunterlagen zu festgelegten Terminen. Eine positive Entscheidung führt zu einer schriftlichen Förderzusage, die innerhalb von sechs Monaten durch den Nachweis der Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel in mehreren Raten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH basiert auf den Förderrichtlinien des Medienboards und wird von den Ländern Berlin und Brandenburg finanziert. Es unterliegt zudem dem Filmförderungsgesetz (FFG) und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.

Ähnliche Programme

#Medienboard Berlin-Brandenburg#Filmförderung#Medienförderung#Berlin-Brandenburg#Audiovisuelle Werke#Stoffentwicklung#Filmproduktion#Kinoförderung#Verleihförderung#Serielles Format#Innovative Medien#Nachwuchsfilme#Regionalförderung#Kulturelle Förderung#Wirtschaftliche Entwicklung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Berlin-Brandenburg (Deutschland), Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Film- und Medienschaffen, Medienunternehmen, Kinobetreiber

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ländern Berlin und Brandenburg

Verwaltet von:

Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Zusätzliche Partner:

Stiftung Deutsche Kinemathek, Filmförderungsanstalt (FFA)

0 x 0
XS