Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung der nordmedia GmbH
Die nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH fördert Vorhaben zur Stärkung der audiovisuell geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und Bremen. Dies umfasst Projekte in Film, Fernsehen, Medien und interaktiven digitalen Inhalten. Die Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen oder Zuschüssen für verschiedene Phasen wie Entwicklung, Produktion, Verleih und Investitionen.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an Akteure der audiovisuellen Kultur- und Medienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen. Sie zielt darauf ab, die Qualität, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit im Film- und Medienbereich zu stärken und die Beschäftigung lokaler Akteure zu fördern.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst eine breite Palette an Vorhaben im Film- und Medienbereich, von der Stoffentwicklung bis zur Produktion, Distribution und Präsentation. Auch Investitionen und Ausbildungsmaßnahmen in der audiovisuellen Medienwirtschaft sind förderfähig. Projekte müssen einen kulturwirtschaftlichen Effekt erwarten lassen und bestimmte inhaltliche sowie qualitative Kriterien erfüllen.
Art und Umfang der Förderung
Die nordmedia bietet sowohl Zuschüsse als auch Darlehen an, wobei die Höhe der Förderung je nach Projektart und -phase variiert. Die Beihilfeintensitäten sind gestaffelt und berücksichtigen die EU-Beihilferegeln, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische rechtliche, administrative und inhaltliche Bedingungen. Diese umfassen Kriterien für die Kalkulation, den Eigenanteil, den regionalen Effekt sowie die Einhaltung von EU-Beihilferegeln. Zudem werden Anforderungen an die Projektinhalte, die Nachhaltigkeit und die Sichtbarkeit der Förderung gestellt.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt online und erfordert eine schriftliche Einreichung vor Projektbeginn. Die Entscheidungen über die Förderanträge werden von einem Vergabeausschuss getroffen, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Antragsteller werden über den Beschluss informiert, eine Begründung erfolgt in der Regel nicht.
Rechtsgrundlage
Die Film- und Medienförderung der nordmedia basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die durch EU-Verordnungen für staatliche Beihilfen ergänzt wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Förderung im Einklang mit nationalen und europäischen Vorschriften erfolgt und für Antragsteller Transparenz geschaffen wird.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
100.000 EUR
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Niedersachsen, Bremen (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung
Begünstigte:
Kulturwirtschaft, Medienwirtschaft, Filmwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Verwaltet von:
nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Zusätzliche Partner:
Zum Fördermittelaufkommen beitragende Gesellschafter/Partner der nordmedia, Rundfunkanstalten (z.B. NDR)